Was nach der Kündigung zu tun ist

Wer das Unternehmen unfreiwillig verlassen muss, ist oft völlig verunsichert. Dann heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren. | Foto: Schönberger
  • Wer das Unternehmen unfreiwillig verlassen muss, ist oft völlig verunsichert. Dann heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren.
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Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Beschäftigte der Albtraum schlechthin. Doch um sich im Schneckenhaus zu verkriechen, fehlt die Zeit.

Um diese Punkte sollten sich Erwerbstätige nun kümmern:

  • Arbeitssuchend melden: Der erste Gang nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens sollte zur Arbeitsagentur führen. Ein Arbeitnehmer muss sich drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. "Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld", erklärt Daniel Marquard, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Betroffene sich zusätzlich arbeitslos melden.
  • Prüfen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt: Wer die Entlassung vor Gericht anfechten will, muss das schnell tun: "Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden", erläutert Marquard.
  • Abfindung aushandeln: Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht. Meist einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, um juristischen Streit über die Kündigung zu vermeiden. Dabei sollten Erwerbstätige auf unliebsame Folgen achten: "Es besteht die große Gefahr, bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit zu bekommen", erläutert Marquard. Abstriche drohen etwa, wenn die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit überschreitet.
  • Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern: "Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes und berufsförderndes Arbeitszeugnis", sagt Marquard. Das bedeutet, dass das Zeugnis neben Dauer und Art der Tätigkeit auch eine wohlwollende Bewertung der erbrachten Leistungen beinhalten muss.
  • Umschalten auf Jobsuche: "Die erfolgreichste Strategie ist, aktiv zu sein", rät Willmann. Doch genau das fällt nach einer Kündigung mitunter schwer: Oft seien Erwerbstätige kurz nach der Kündigung sehr wütend, hat die Sachbuchautorin Annette Eicker beobachtet. "Man sollte diese Wut nutzen, um Energie in die Jobsuche zu stecken - frei nach dem Motto: Jetzt erst recht!"
  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren: "Bevor man sich bewirbt, muss man sich erst einmal startklar machen", sagt der Freiburger Karriereberater Hans-Georg Willmann. Das bedeutet vor allem, die Bewerbungsunterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Ist das Anschreiben auf der Höhe der Zeit?
Literatur: Stefanie Kubosch, Julia Kleine, Annette Eicker: "Gekündigt - was tun?", Linde Verlag 2011, ISBN 978-3-7093-0337-5, 152 Seiten, 14,95 Euro.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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