SOZIALES
Bewährtes System: 20 Jahre Pflegeverschicherung

Die Pflegeversicherung zahlt einen Zuschuss. Es bleibt jedoch immer ein Eigenanteil, den die Betroffenen selbst aufbringen müssen. | Foto: umsorgt-wohnen.de
  • Die Pflegeversicherung zahlt einen Zuschuss. Es bleibt jedoch immer ein Eigenanteil, den die Betroffenen selbst aufbringen müssen.
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Vor knapp 20 Jahren konnte der damalige Minister Norbert Blüm den Startschuss für die Pflegeversicherung geben. Inzwischen hat sich das System bewährt und ist zu einer tragenden Säule im Gesundheitssystem geworden.

Für das kommende Jahr hat das Bundeskabinett nun zahlreiche Verbesserungen beschlossen. So wird zum Beispiel der Zuschuss der Pflegekasse im Altenheim ab dem 1. Januar 2015 um vier Prozent erhöht. In der Pflegestufe 1 gibt es künftig 1064 statt 1023 Euro, in der Stufe 2 sind es 1330 statt 1279 Euro, und in der Stufe 3 wird der Betrag von 1550 auf 1612 Euro erhöht.

Mit einer vierprozentigen Erhöhung können auch alle pflegebedürftigen Patienten rechnen, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Beispiel für die Pflegestufe 1: Bei den Sachleistungen gibt es künftig einen Zuschuss in Höhe von 468 Euro (bisher 450 Euro). Bei der Pflege von Demenzkranken erhöht sich diese Leistung von 665 auf 689 Euro.

Eine große Erleichterung bringen behindertengerechte Umbauten in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Gemeint sind damit der Einbau von Haltegriffen, der Umbau des Bades oder die Installation eines Treppenlifts. Hier wird künftig ein Zuschuss von bis zu 4000 Euro (bisher 2557 Euro) pro Maßnahme gewährt.

Weitere Informationen zu Gesundheits- und Seniorenthemen unter www.umsorgt-wohnen.de. Ob preisgünstige Seniorenwohnung oder teuere Residenz - der Ratgeber "Umsorgt wohnen" stellt Berlins Seniorenwohnanlagen mit Preisen und Leistungen vor. Das Buch ist für 19,90 Euro im Buchhandel oder telefonisch unter 0800 600 89 84 (gebührenfrei, zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Autor:

Jochen Mertens aus Mitte

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