Erben von Fritz Kühn erwarten den Gerichtsvollzieher
Die rund 50 Skulpturen stehen auf einem knapp 6000 Quadratmeter großen Areal gleich neben der Werkstatt an der Richterstraße, in der Kühns Sohn Achim noch heute Metallskulpturen fertigt und Restaurierungsarbeiten erledigt.
Das durch Fritz Kühns Werke belegte Areal gehört jedoch der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892. Die möchte die Fläche verkaufen, damit dort unter anderem Wohnungen gebaut werden können. Der Fritz-Kühn-Gesellschaft, die sich um das Erbe des Künstlers kümmert, waren die 6000 Quadratmeter für rund 790 000 Euro angeboten worden.
Das Angebot war ursprünglich bis 15. November 2013 gültig. "Wir hatten dann aber vor Gericht einen Vergleich erzielt. Unser Antrag auf Lottomittel zum Kauf des Grundstücks war noch nicht beschieden, deshalb hatte der Richter eine Frist bis zum 15. Dezember gesetzt. Bei negativem Bescheid sollte der Grundstückseigentümer ab diesem Datum dann die Möglichkeit haben, zu räumen", berichtet Helgard Kühn, Schwiegertochter von Fritz Kühn.
Inzwischen wurde der Lottomittelantrag wirklich abgelehnt und damit der Kauf des Grundstücks unmöglich gemacht. Neben dem Verbleib der wertvollen Plastiken steht damit auch die Zukunft des auf diesem nun verlorenen Areal geplanten Fritz-Kühn-Museums in den Sternen.
In ihrer Not hat sich Familie Kühn an den auch für Kulturfragen zuständigen Regierenden Bürgermeister gewandt, mit dem Hinweis, dass gemäß Einigungsvertrag das kulturelle Erbe Fritz Kühns zu schützen sei. Inzwischen traf eine kurze Antwort des zuständigen Staatssekretärs André Schmitz ein. Er informiert, dass das Land Berlin keinen Platz für die 50 Kunstwerke aus dem Nachlass von Fritz Kühn habe. "Ich habe in den letzten Jahren immer nur leere Worthülsen gehört, wenn es um den Erhalt der Werke meines Schwiegervaters ging", sagt Helgard Kühn.
Ihre Versuche, Geld für den Grundstückskauf aufzutreiben, waren mehrfach gescheitert. Auch der Bezirk hatte sich geweigert, dass Grundstück zum Bau des Fritz-Kühn-Museums zu kaufen. Besonders ärgerlich dabei ist: Eigentlich hatte Fritz Kühn das Grundstück im Jahr 1958 bereits gekauft. Der Vertrag war nach der Wiedervereinigung jedoch wegen der zu DDR-Zeiten fehlenden Rechtsgrundlagen rückabgewickelt und die Fläche wieder an die Bau- und Wohnungsgenossenschaft übertragen worden.
Die Werkstatt, in der Sohn Achim Kühn und Enkel Tobias Kühn arbeiten, ist nicht in Gefahr, da langfristig gemietet. Jetzt erwarten die Kühns jeden Tag den Gerichtsvollzieher, der den Räumungsbeschluss umsetzen will. "Ich weiß nicht, was dann werden soll", sagt Helgard Kühn.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.