Ehrenamtlich Streit schlichten: Bewerbung bis 3. Januar möglich

Das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht suchen ehrenamtliche Richter. Neuköllner, die Lust auf dieses Ehrenamt haben, können sich bis zum 3. Januar bewerben.

Sie werden für fünf Jahre gewählt. Die Amtsperiode beginnt am 19. August 2018. Die Richter sind bei der mündlichen Verhandlung, der sich anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung dabei. Sie sind mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden von den Profis so aufbereitet, dass niemand überfordert ist.

Interessenten müssen mindestens 25 Jahre alt sein, in Berlin ihren Wohnsitz haben und zur Wahl zum Abgeordnetenhaus berechtigt sein. Ausgeschlossen sind Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts und Personen, die in anderer Weise im öffentlichen Dienst oder ehrenamtlich in der Verwaltung tätig sind (Bürgerdeputierte).

Bei der Bewerbung anzugeben sind Name, Vorname, Geburtstag und –ort sowie der erlernte und aktuell ausgeübte Beruf. Die Adresse: Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin.

Fragen werden beantwortet unter 902 39 23 07 oder bvv@bezirksamt-neukoelln.de.
Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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