Mit oder ohne Kopftuch? Erneut Streit um das Neutralitätsgesetz

Kreuz, Kippa oder Kopftuch dürfen in Berlin weder von Lehrern, Polizisten oder Richtern getragen werden. Das legt seit 2005 das Neutralitätsgesetz fest. Nun ist der Streit darüber erneut aufgeflammt. Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten wollen und nicht eingestellt werden, haben vor dem Berliner Arbeitsgericht Klage eingereicht.

Die Grünen, Teile der Linken und der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats wollen das Neutralitätsgesetz abschaffen. Es sei diskriminierend und nicht verfassungsgemäß. Justizsenator Dirk Behrendt (B’90/Die Grünen): „Eine multireligiöse Stadt wie Berlin muss eine Lehrerin mit Kopftuch aushalten können.“ 2015 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, religiöse Symbole wie das Kopftuch seien in Schulen nicht pauschal zu verbieten, sondern nur, wenn dadurch der Schulfrieden gestört sei.

Gerade deshalb sollten Schüler in einem neutralen Umfeld lernen und nicht religiös beeinflusst werden, erklärt Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). „Das Neutralitätsgesetz sagt aus, dass jegliche religiöse Zeichen verboten sind oder religiöse Kleidung. Und nicht nur einer Religion. Da sehe ich nicht, wo hier Diskriminierungstatbestände sind.“ Unterstützung bekommt sie von Innensenator Andreas Geisel (SPD) und vielen Schulleitern. Wer die Abschaffung des Gesetzes fordere, wisse offenbar nicht, „was für ein sozialer Sprengstoff da entstehen wird“, sagt Hildegard Greif-Groß, Schulleiterin der Peter-Petersen-Grundschule im Neuköllner Körnerkiez. Deshalb will die Bildungssenatorin auch in Zukunft kein Kreuz, keine Kippa und kein Kopftuch in den Schulen zulassen. „Damit wir gar nicht die Diskussionen haben, was ist denn hier die richtige oder die falsche Religion?“

Autor:

Ulrike Lückermann aus Lichtenberg

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