Abriss ohne Baustellenschild: Wohnungen entstehen auf Areal der einstigen Gummifabrik

Hier sollen etwa 230 neue Wohnungen entstehen. Der Bauantrag wird noch bearbeitet. | Foto: Bernd Wähner
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Weißensee. Auf dem Gelände an der Ecke Gustav-Adolf- und Gäblerstraße fanden vor einiger Zeit Abbrucharbeiten statt. Inzwischen befindet sich dort eine große Brachfläche. Was passiert auf diesem Gelände?

Mit dieser Frage wandten sich mehrere Leser an die Redaktion der Berliner Woche. Denn bislang gibt es kein Bauschild mit einem Hinweis, was dort geplant ist. Gebäude und Gebäudeteile der alten Gummifabrik (Deguda), die sich einst auf diesem Grundstück befanden, sind abgetragen worden. Damit wurde auf dem Areal Platz für eine beantragte Neubebauung geschaffen. Das teilt der Leiter des Stadtentwicklungsamtes Klaus Risken auf Anfrage nach Rücksprache mit den zuständigen Bearbeitern des Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht (FB BWA) mit.

„Für das Grundstück liegt im FB BWA ein noch nicht beschiedener Bauantrag zu Errichtung einer fünfgeschossigen Wohnanlage mit 230 Wohneinheiten vor. Ein weiterer, ebenfalls noch nicht beschiedener Bauantrag liegt für die Errichtung einer Tiefgarage vor“, so Risken.

Allerdings hätte der Bauherr vor den Abbrucharbeiten auf dem Gelände bereits gemäß Berliner Bauordnung ein Baustellenschild aufstellen müssen, um über sein Vorhaben zu informieren. Er zeigte zwar die Abbrucharbeiten ordnungsgemäß beim Bezirksamt an, vergaß aber ganz offensichtlich, die Öffentlichkeit mit einem gut sichtbaren Bauschild zu informieren. Da die Abbrucharbeiten bereits abgeschlossen sind, könne die Aufstellung eines Bauschildes im Zusammenhang mit diesen Leistungen allerdings nicht mehr eingefordert werden, heißt es aus dem Amt.

Sei das Neubauvorhaben allerdings genehmigt, sei auf jeden Fall ein Baustellenschild mit Beginn der Bauarbeiten vorgeschrieben und durch den Bauherren sichtbar anzubringen, erklärt Klaus Risken. Auf diesem sind dann unter anderem die Bezeichnung des Bauvorhabens, Name und Anschrift des Architekten, des Bauleiters und des Unternehmers, der für den Rohbau verantwortlich ist, zu nennen.

Da das Bauschild bei den Abrissarbeiten offenbar „vergessen“ wurde, ist davon auszugehen, dass das Stadtentwicklungsamt genau nachschauen wird, ob solch ein Schild dann tatsächlich bei Baubeginn aufgestellt wird. BW

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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