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Änderungen zum neuen Jahr

Steuerberaterin Christina Schädlich.
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Folgende Änderungen werden lt. dem Jahressteuergesetz 2013 ab Januar eintreten: Eine Rechnung bei Reiseleistungen und der Differenzbesteuerung muss die Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" bzw. "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" enthalten.Es kommt nach der Vorgabe des BVerfG zur rückwirkenden Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten für alle noch nicht bestandskräftigen Altfälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1.8.2001 im Grunderwerbsteuerrecht (§ 23 Abs. 9 GrEStG).

Vereinfachung durch die Antragsmöglichkeit für Arbeitnehmer, den im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrag künftig auf 2 Jahre zu verlängern, damit sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt nicht mehr jährlich zu stellen brauchen.

Aufbewahrungsfrist: Durch eine Änderung des § 14b UStG und des § 147 Abs. 3 Satz 1 AO werden die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht verkürzt. Danach müssen Unterlagen, die bisher zehn Jahre aufbewahrt werden mussten, ab 2013 nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. Ab 2015 soll sich die Aufbewahrungsfrist nochmals auf dann sieben Jahre verkürzen.

Sie haben Fragen? Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite ! Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin mit mir.

Ihre Steuerberaterin Christina Schädlich

Mädewalder Weg 63, 12621 Berlin, 475 316 13 oder Funk: 0173/207 16 75.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

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