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Einführung der Citytax in Berlin auch für Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerberaterin Christina Schädlich
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Das Gesetz gilt ab 01.01.2014. Alle Gäste, die ab dem 01.01.2014 buchen, müssen die Steuer bei ihrer Anreise zahlen. Alle Buchungen, die vor dem 01.01.2014 getätigt wurden, sind von der Steuer ausgenommen, egal wann sie in der Zukunft reisen.

Die Steuer bezieht sich mit 5 % auf den Übernachtungspreis. Zu beachten ist, dass die Steuer den Übernachtungspreis, der als Steuergrundlage für die Umsatzsteuer gilt, erhöht.

Wer? Alle Gäste, die nicht beruflich in Berlin übernachten, müssen diese Steuer zahlen. Der berufsbezogene Aufenthalt muss dem Vermieter mittels ausgefüllten Formulars nachgewiesen werden. Die Formulare werden im Netz zugänglich sein. Für den Vermieter ist wichtig: Alle, die nicht ein ausgefülltes Formular abgeben, müssen die Steuer zahlen. Der Vermieter muss die Formulare 5 Jahre aufbewahren.

Wann? Wer mehr als 10 Betten vermietet (Kinderzustellbetten oder temporäre Zustellbetten werden nicht gezählt), muss die Erklärung monatlich zum 10. des Folgemonats (z.B. für Januar am 10. Februar) abgeben. Bei weniger als 10 Betten wird die Erklärung quartalsweise abgegeben (z.B. 1. Quartal zum 10. April). Lassen Sie sich steuerlich beraten!

Steuerberaterin Christina Schädlich, Mädewalder Weg 63, 12621 Berlin, 47 53 16 13 oder 0173/207 16 75.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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