Steuer: Was sich 2014 ändert
Reisekostenrecht: Für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit gibt es ab 2014 nur noch Pauschalen von 12 für eine Abwesenheit ab 8 Stunden und bei ganztägiger Abwesenheit von 24 . Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten wird für den An- und Abreisetag unabhängig von einer Mindestabwesenheitszeit jeweils ein Pauschbetrag von 12 gewährt.
Doppelte Haushaltsführung: Ab 2014 sind Kosten für die Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Inland nur noch bis höchstens 1000 monatlich absetzbar. Dieser Betrag umfasst alle für die Zweitwohnung entstehenden Aufwendungen. Die neuen Verpflegungspauschbeträge gelten auch im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass in der Hauptwohnung am Wohnort ein eigener Hausstand unterhalten wird. Dieser erfordert ab 2014 neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht oder als Mieter auch eine angemessene finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.
Regelmäßige Arbeitsstätte: Der bisher im Gesetz nicht erläuterte Begriff regelmäßige Arbeitsstätte wird ab 1.1.2014 durch den gesetzlich definierten Begriff erste Tätigkeitsstätte ersetzt. Ab der Steuererklärung 2014 gilt die Entfernungspauschale somit für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wird zum 1.1.2014 auf 8354 angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
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Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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