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Steuertipps zum Jahresende für Selbstständige

Steuerberaterin Christina Schädlich
  • Steuerberaterin Christina Schädlich
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Wenn Sie bis zum 10.1.2015 Zahlungen leisten, die regelmäßig anfallen und wirtschaftlich das Jahr 2014 betreffen, ist der Betrag bereits in Ihrer Gewinnermittlung 2014 als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Anwendungsfälle: Miete, Telefon, Beiträge, Versicherungen usw. Planen Sie Investitionen im Zeitraum 2015 bis 2017 und ist Ihr Gewinn im Jahr 2014nicht höher als 100.000 €? Dann können Sie in Ihrer EÜR2014 einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts gewinnmindernd erfassen. Voraussetzung: Der Gegenstand wird im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt. Als Kleinunternehmer sollten Sie zum Jahresende Ihren Gesamtumsatz 2014 ermitteln. Liegt Ihr Gesamtumsatz über 17.500 €, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2015 nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie müssen dann auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer zahlen, sind im Gegenzug aber zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Ihre Steuerberaterin Christina Schädlich, Mädewalder Weg 63, 12621 Berlin, 475 316 13 oder Funk: 0173/207 16 75.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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