Das Konzept für temporäre Spielstraße soll nun juristisch wasserdicht sein

Spielen auf der Gudvanger Straße: In diesem Jahr soll es wieder losgehen. | Foto: Bernd Wähner
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Prenzlauer Berg. Das Bezirksamt wird in diesem Jahr einen erneuten Versuch unternehmen, auf der Gudvanger Straße eine temporäre Spielstraße einzurichten.

Darüber informiert der Stadtrat für öffentliche Ordnung, Dr. Torsten Kühne (CDU), auf Anfrage. Am 26. Mai 2015 fand das Projekt temporäre Spielstraße auf der Gudvanger Straße erstmals statt. Das Bezirksamt ließ einen etwa 50 Meter langen Straßenabschnitt absperren. Von 10 bis 18 Uhr wurde auf dem Asphalt gespielt, getobt und gebastelt.

Vorgesehen war, dass die Spielstraße immer dienstags von 10 bis 18 Uhr als regelmäßige Veranstaltung stattfindet. Im Herbst wollten Bezirkspolitiker dann das Projekt auswerten und entscheiden, ob das Ganze eine dauerhafte Einrichtung werden soll.

Aber bereits im Juli kam das Aus. Eine Anwohnerin zog vors Verwaltungsgericht. Dieses sprach der temporären Spielstraße den Veranstaltungscharakter ab. Und so fehlte schlicht die rechtliche Grundlage für eine zeitweise Sperrung der Gudvanger Straße. Doch der Bezirk suchte nach einer Lösung. „Wir prüften inzwischen die Rechtsgrundlagen und werteten Erfahrungen anderer Städten mit temporären Spielstraßen aus“, sagt Kühne. „Wir sind der Meinung, dass wir jetzt den richtigen Weg gefunden haben.“

Künftig gibt es einen richtigen Veranstalter. Der beantragt die temporäre Spielstraße als Veranstaltung. Für diese erhält er eine Sondernutzungsgenehmigung für den Straßenabschnitt. Danach läuft alles streng nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung. So funktioniert das zum Beispiel auch bei Wochenmärkten im Bezirk, für die Straßenabschnitte gesperrt werden.

"Veranstaltung mit einem Ziel"

Das Jugendamt hat inzwischen mit der Anwohnerinitiative, die sich für die temporäre Spielstraße starkmacht, ein Konzept erarbeitet. Demnach wird es kein schlichtes freies Spiel mehr im gesperrten Abschnitt geben, sondern laut Kühne „eine Veranstaltung mit einem Ziel“. Der Veranstalter wird künftig ganz regulär einen Antrag an die Straßenverkehrsbehörde stellen. Diese prüft den Antrag ordnungsgemäß, hört in diesem Verfahren die Anwohner und entscheidet dann über die Genehmigung dieser Veranstaltung.

Mit dem ganzen aufwendigen Verfahren soll das Projekt rechtssicher umgesetzt werden. Wann es losgeht, steht noch nicht fest. Allerdings kann es sein, dass man sich nach dem Neustart wiederum vor Gericht treffe, prognostiziert Kühne. „Dann würde es um eine Grundsatzentscheidung zum Thema temporäre Spielstraße gehen.“ BW

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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