Radweg benötigt kein Hinweissschild
Einige Radfahrer und andere sachkundige Berliner haben die Berliner Woche mit E-Mails, Anrufen und Kommentaren im Internet auf den Fehler aufmerksam gemacht.
In der vergangenen Woche hatten wir über eine Leserin und Radfahrerin berichtet, der von einer Passantin gesagt worden war, dass der rote Streifen am Rand der Oberfeldstraße kein Radweg sei. Bei Benutzung könne das Ordnungsamt ein Bußgeld kassieren.
In der Bezirksverordnetenversammlung wurde im Dezember eine entsprechende Anfrage an das Bezirksamt gestellt. Stadtentwicklungsstadtrat, Christian Gräff (CDU), beantworte sie dahingehend, dass der Anfang der 90er-Jahre gebaute Radweg von der Straßenverkehrsbehörde nach einer Überprüfung 1998 "entwidmet" worden sei, weil er zehn Zentimeter zu schmal sei. Das blaue Schild wurde entfernt und damit wäre die Nutzung durch Radfahrer verboten.
Das Befahren von Radwegen ohne Hinweisschild ist aber erlaubt. Es besteht nur keine Pflicht, ihn zu benutzen. Das teilten uns viele Leser mit. Auf Nachfrage bestätigte dies auch eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Allerdings darf der Radweg in der Oberfeldstraße nur von Radfahrern genutzt werden, die in Richtung Cecilienstraße fahren, wie das Rechtsfahrgebot im deutschen Verkehrsrecht allgemein verlangt. Die "Linksfahrer", wie vielfach beobachtet, haben auf dem Radweg nichts zu suchen.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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