Senat lässt den Bezirk in der Warteschleife hängen
Der Grund für die neuen Probleme ist der erneut infrage gestellte Baubeginn und der nicht geklärte Bauablauf. Im Herbst dieses Jahres sollte die Rekonstruktion von Schloss Biesdorf mit dem Abriss des Daches beginnen. 2015 sollte laut eingereichter Bauplanung der Wiederaufbau fertig sein. "Dieser Termin ist aber kaum noch zu halten", sagt Immobilienstadtrat Stephan Richter. Wenn der Bau jedoch erst nach 2015 fertig wird, drohen dem Bezirk Rückzahlungen an den Europäischen Kulturfonds. Dessen Förderperiode endet 2015.8,5 Millionen Euro kostet der Wiederaufbau. Er wird unter anderem mit Fördermitteln aus dem Europäischen Kulturfonds in Höhe von 3,5 Millionen Euro bestritten. Diese Mittel sind an eine Fertigstellung bis 2015 gebunden, sonst drohen dem Bezirksamt Rückzahlungen in sechsstelliger Höhe.
Das bezirkliche Bauamt kann momentan nicht weiterarbeiten, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Bauvorplanungsunterlagen des Bezirks noch nicht bestätigt hat. "Wir haben die letzten Unterlagen erst Mitte Januar vom Bezirk bekommen", sagt Petra Rohland, Pressesprecherin der Senatsverwaltung. Die Bearbeitung soll nun spätestens Mitte März erledigt sein. "Eigentlich ist auch das schon zu spät", sagt Richter. Denn dann erst kann er die genaue Bauplanung einreichen, sodass weitere wertvolle Zeit verstreicht. Den einzigen Ausweg aus dem Terminzwang sieht er in einer Stückelung des Bauablaufs in einzelne Teile. Dafür gibt es bereits grünes Licht vom Senat. Petra Rohland: "Die Erteilung von Einzelgenehmigungen ist tatsächlich eine Möglichkeit, die auch die Senatsverwaltung sieht. Bauherr sei der Bezirk und das Bezirksamt wisse über die einzelnen Verfahrensschritte Bescheid."
Laut Bürgermeister Stefan Komoß (SPD) hält das Bezirksamt trotz des hohen Zeitdrucks und den damit verbundenen Risiken an dem Bauprojekt fest. Die Verwaltung prüft derzeit mehrere Varianten für den Fall, dass der Bauablauf ins Stocken gerät. Eine Möglichkeit wäre, das Geld aus dem Europäischen Kulturfonds beim Bauen als erstes auszugeben und nach jedem einzelnen Bauabschnitt der EU eine Abrechnung vorzulegen. Ob dieses Verfahren rechtlich zulässig ist, wird gerade juristisch abgeklärt.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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