Brandenburg bietet keine Umleitung für den Schwerverkehr
Die Pläne sahen vor, dass Lkw über 3,5 Tonnen auf dem Straßenabschnitt zwischen Teufelsseekanal und Bürgerablage Durchfahrtsverbot haben. Doch entsprechende Verbotsschilder wurden bis dato nicht aufgestellt. "Grund dafür, dass diese Beschränkung noch nicht in Kraft getreten ist, ist die Verwaltung auf Brandenburger Seite", sagte Tiefbauamtsleiter Michael Spiza am 18. Dezember im Verkehrsausschuss. Dort sei man bisher offenbar nicht in der Lage gewesen, eine entsprechende Umleitung für den Schwerlastverkehr auszuweisen. Straßenbaulast-Träger für die Niederneuendorfer Allee sei jedoch Spandau. "Wir haben bei einer gemeinsamen Sitzung mit den Brandenburgern klargemacht, dass wir nicht gewillt sind, mit der Sperrung der Straße für Fahrzeuge von mehr als 3,5, Tonnen Gesamtgewicht bis Ende des Winters zu warten", so Spiza. Notfalls würde das Spandauer Tiefbauamt die Sperrung nur auf der Berliner Seite ausweisen. In diesem Fall müssten die Lkw dann an der Landesgrenze wenden. "Ich hatte bei dem Gespräch jedoch den Eindruck, dass man nun in Brandenburg zumindest eine provisorische Ausschilderung der Umleitung hinbekommt", berichtete der Tiefbauamtsleiter weiter.
Die Tempobegrenzung hatte Spandau damit begründet, dass der Bezirk die Verkehrssicherheit auf der Niederneuendorfer Allee nicht mehr gewährleisten könne. Grund dafür sei der Straßen- und Ausbauzustand der einzigen Nord-Süd-Verbindung von Spandau ins Umland. Deren Fahrbahn sei nicht für die jetzigen Belastungen gebaut worden. Langfristig sei ein Ersatzbau geplant.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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