Finanzamt lässt Erbbaurecht zwangsversteigern

Im Sommer war der Spreepark Schauplatz einer Kunstaktion. Gelegentlich gibt es auch Führungen. | Foto: Ralf Drescher
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Plänterwald. Haben Sie am 3. Juli schon etwas vor? Wenn nicht, dann können Sie um 10 Uhr ins Amtsgericht Köpenick gehen. Dann ist der Spreepark im Angebot.

Allerdings nicht der frühere Kulturpark an sich, sondern nur das sogenannte Erbbaurecht, dafür aber mit Baracken, Wegen, Teich nebst Brunnen und zahlreichen - allerdings maroden - Karussells. Ausgelöst hat die Zwangsversteigerung das Finanzamt Treptow-Köpenick. Wie das Aktenzeichen (70 K 211/08) zeigt, war der Antrag bereits im Jahr 2008 gestellt worden. Der Spreeparkbetreiber hatte bereits über zehn Jahre lang keine Grundsteuer mehr gezahlt.Wer das Erbbaurecht ersteigert, der kann den früheren DDR-Kulturpark bis zum Ablauf der Pachtzeit im Jahr 2061 betreiben. Geboten werden muss mindestens der Verkehrswert von 1,62 Millionen Euro.

Nicht mit übernehmen muss der Ersteigerer jedoch die Schulden, die der frühere Betreiber Norbert Witte mit seinem gescheiterten Projekt hinterlassen hat. Das sind einmal mindestens zehn Millionen Euro, mit denen der Spreepark bei der Deutschen Bank in der Kreide steht, sowie über vier Millionen Euro, die das Land Berlin zu bekommen hat.

Allerdings kann der Erwerber das gut 20 Hektar große Areal nicht nach Belieben nutzen. Wie im Aufruf zur Zwangsversteigerung mitgeteilt wird, ist der Betrieb eines Freizeit- und Erholungsparks vorgeschrieben. Mit ihren Ideen sind aber bisher alle potenziellen Interessenten gescheitert. Der langjährige Betreiber des örtlichen Westerndorf ebenso wie die Tivoli-Leute aus Kopenhagen oder ein Mecklenburger Investorenbüro, das bereits vollmundig virtuelle Reisen ins alte Ägypten versprochen hatte. Und selbst Pleitier Norbert Witte spuckte zumindest gegenüber Besuchern und Journalisten schon mal große Töne und versprach, dass er das Riesenrad in zwei Wochen wieder zum Drehen bringen würde.

Das marode frühere Ausflugsrestaurant "Eierhäuschen" wurde übrigens nicht vom Spreepark gelöst. Anwohner und Bezirksverordnete hatten das eigentlich gefordert. Wer das Erbbaurecht ersteigert, muss sich also auch um das über 100 Jahre alte denkmalgeschützte Gasthaus am Spreeufer kümmern.

Ralf Drescher / RD
Autor:

Ralf Drescher aus Lichtenberg

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