Segler gewinnen gegen Investor
Bundesverwaltungsgericht untersagt Mehrgeschosser am Großen Wannsee

Rund sieben Jahre lang dauerte ein Rechtsstreit um einen Neubau am Großen Wannsee, jetzt ist er entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das endgültige Aus für ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit Gewerbeanteil besiegelt.

Der Investor Abris Lelbach wollte an der Königstraße, neben dem Gelände des Potsdamer Yacht Clubs (PYC), ein sechsstöckiges, etwa 28 Meter hohes Haus errichten. Dort befand sich ein inzwischen abgerissenes Gebäude aus den 1970er-Jahren. Der Bebauungsplan für das Ufergrundstück aus dem Jahr 1959 sieht aber ein Sondergebiet mit Wohn- und Wassersportnutzung mit beschränkter Bebauung vor. Danach sind zwei Vollgeschosse zulässig, ebenso ist festgelegt, dass die größte Baumasse pro Quadratmeter ein Kubikmeter umbauter Raum sein darf. Lelbachs Pläne sahen jedoch eine Baumasse von 4,3 Kubikmeter vor. Trotzdem erteilte das Bezirksamt dem Bauherrn 2011 einen Bauvorbescheid und stellte damit Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan in Aussicht.

Dagegen klagte der benachbarte Segelverein erfolgreich beim Verwaltungsgericht Berlin. Lelbach legte zunächst beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung ein, das das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigte. Daraufhin folgte die Revision des Investors.

Urteil ist endgültig

Im aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts galt das Bezirksamt als Beklagter. Die vom Kläger PYC angegriffenen Befreiungen hätten nicht in Aussicht gestellt werden dürfen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. „Eine kommunale Baubehörde darf keine Bauprojekte gegen einen geltenden Bebauungsplan genehmigen“, sagt auch Michael Terwiesche, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Ein solches Vorgehen sei nur möglich, wenn dadurch nicht die Grundkonzeption des Bebaungsplans angegriffen werde. Dies sei hier aber eindeutig der Fall gewesen. Eine solch weitreichende Entscheidung sei nur dem Plangeber, also dem Land Berlin, vorbehalten. „Es ist konsequent, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Segelverein ein Klagerecht zugebilligt und die Pläne in der vom Bezirksamt genehmigten Form beerdigt hat“, sagt Terwiesche. Das Urteil erging in letzter Instanz, es ist endgültig und rechtskräftig.

Beim Potsdamer Yacht Club ist Erleichterung zu spüren: Auf der Internetseite ist zu lesen: „Ein schöner Erfolg nach Jahren des Rechtsstreits!“

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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