Immer diese Schwarzfahrer: Fahren ohne Ticket bald keine Straftat mehr?

Berlin. Schwarzfahrer in Bus und Bahn beschäftigen die Justiz, denn Schwarzfahren ist eine Straftat. Um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, fordert Justizsenator Dirk Behrendt, dass das Fahren ohne Ticket eine Ordnungswidrigkeit sein sollte.

Wer in Berlin ohne Fahrschein den ÖPNV nutzt, begeht eine Straftat. Wer erwischt wird, zahlt nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt, er muss außerdem auch mit einer Anzeige rechnen. Mehr als 50.000 Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens werden 2017 erwartet.

Bei einer Anzeige drohen eine Geld- oder im Wiederholungsfall sogar eine Haftstrafe. In Berlin sind laut Behrendt ständig 100 bis 200 Personen wegen Schwarzfahrens in Haft.

Der Justizsenator vergleicht die Schädlichkeit der „Beförderungserschleichung“ nun mit der des Falschparkens. Letzteres sei nur eine Ordnungswidrigkeit, mit der sich die Justiz nicht beschäftigen müsse.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sieht das anders. „Im Gegensatz zum Vergleich mit dem Falschparken stehen hinter den Verkehrsleistungen im ÖPNV Unternehmen, die wirtschaften müssen“, sagt die VBB-Sprecherin Elke Krokowski. Das vorsätzliche Fahren ohne Fahrausweis schade den Verkehrsunternehmen, deren Mitarbeitern und letztlich auch den Kunden. „Wir sehen dies nicht als Bagatelle an."

Es gibt auch noch einen weiteren wichtigen Unterschied: Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Personen, die bei einer Straftat erwischt werden, festgehalten werden dürfen, wenn sie die Personalien nicht freiwillig mitteilen, erklärt die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage. Wäre das Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit, wären die Kontrolleure auf die freiwillige Angabe der Personalien angewiesen. jtw

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Autor:

Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg

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