Knöllchen für Mieter
Privatfirma kassiert bei Motorradfahrern ab

Zweiräder dürfen auch vor den Häusern der degewo geparkt werden – Zufahrten, Flucht- und Rettungswege sind jedoch freizuhalten. | Foto: K. Rabe
  • Zweiräder dürfen auch vor den Häusern der degewo geparkt werden – Zufahrten, Flucht- und Rettungswege sind jedoch freizuhalten.
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Die motorradfahrenden Mieter der Degewo-Wohnsiedlung am Ingridpfad sind sauer: Sie haben von einem Unternehmen Knöllchen bekommen, weil sie ihre Maschinen auf dem Gehweg abgestellt hatten. Jetzt sollen sie saftige Strafgelder zahlen.

Das Unternehmen, welches nun die Kradfahrer abkassiert hat, wurde von der Degewo beauftragt. Die Motorräder werden von ihren Besitzern in der Regel auf dem Gehwegrand abgestellt. Das wird in Berlin vielerorts geduldet. Eine generelle Regelung gibt es aber nicht. Jedenfalls nicht, solange die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist.

Doch genau die Verkehrssicherheit führt die Wohnungsgesellschaft ins Feld. „Die degewo ist für die Verkehrssicherheit auf ihren Grundstücken zuständig. Dazu gehört unter anderem auch, dass zugestellte Rettungswege und Feuerwehrzufahrten jederzeit frei von Behinderungen zu halten sind“, teilt Unternehmenssprecherin Isabella Canisius auf Anfrage der Berliner Woche mit. Daher hätte die degewo Firmen mit der Überwachung und Freimachung beauftragt.

Allerdings, so teilt Isabella Canisius mit, sei das Verteilen von Strafzetteln nicht Bestandteil des Vertrages. „Der Firma wurde lediglich der Auftrag erteilt, Motorräder und Roller abzuschleppen, wenn sie Feuerwehrzufahrten oder Zufahrten für Versorgungsfahrzeuge versperren.“

Weil die Firma hier offensichtlich eigenmächtig gehandelt habe, geht das Wohnungsunternehmen jetzt gegen das Unternehmen vor und hat um eine Stellungnahme gebeten. Zudem lässt die Degewo den Vertrag mit der jetzigen Firma zum Monatsende auslaufen. Ab 1. Oktober übernimmt den Auftag ein anderes Unternehmen.

Canisius betont, dass die Degewo nicht das einzige Wohnungsunternehmen sei, das Firmen beauftrage, die Verkehrssicherheit auf ihren Privatflächen durchzusetzen. Dabei sei zu unterscheiden, ob es sich um öffentliche Flächen oder Privateigentum handele. „Auf öffentlichem Straßenland ist das Ordnungsamt zuständig.“ Auch hier gelte, dass Motorräder oder Roller so abgestellt sein müssen, dass es nicht zu Behinderungen der Passanten oder Versperrung von Fluchtwegen kommt.

Autor:

Karla Rabe aus Steglitz

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