Vom Freigang nicht zurück: In Tegel fehlen zwei Häftlinge

Tegel. Die Berliner Polizei fahndet nach gleich zwei Strafgefangenen, die, wie erst jetzt bekannt wurde, im Juli von genehmigten Ausgängen nicht zurückkehrten.

Seit dem 31. Juli vermissen die Mitarbeiter der Strafvollzugsanstalt Tegel den Häftling Timo F., der nach einem genehmigten Ausgang nicht in das Gefängnis zurückkehrte. Schon acht Tage zuvor verschwand auf dieselbe Weise Andreas R., für den die Flucht aus Tegel schon so etwas wie Routine zu sein scheint. Nach Informationen von Insidern ist er zuvor schon fünf Mal getürmt.

Merkwürdig ist, dass Andreas R. eigentlich nur ein wenig Geduld hätte haben müssen, um seine Freiheit zu genießen. 2016 wäre er regulär entlassen worden. Das Strafregister des 53-jährigen ist beachtlich: Schwere räuberische Erpressung, Vergewaltigung, Raub und Entführung. Auch Diebstähle kamen hinzu. Zudem nutzt er offenbar gerne genehmigte Ausgänge für „Freizeiten“ von der Haft. Einmal soll er sogar trotz Bewachung während des Ausgangs geflohen sein.

Auch der 43-jährige Timo F. hat sich einiges zu Schulden kommen lassen. 1997 wurde er schon zu vier Jahren Haft wegen der Erpressung von Flughafen-Betreibern verurteilt, 2009 kam ein Urteil wegen Millionen-Betrugs hinzu. Das Landgericht Hamburg erkannte auf siebeneinhalb Jahre, dazu kamen noch ältere Strafen. Nach ihm war auch in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst gefahndet worden. Für seine reguläre Freilassung hätte er sich noch gedulden müssen. Diese wäre wegen guter Führung gegen Ende 2018 möglich gewesen.

Beide Häftlinge waren zeitweise auch Mitarbeiter der Gefangenenzeitschrift „Lichtblick“. Diese ist das älteste ununterbrochen erscheinende Organ dieser Art in Deutschland, das auch Konflikte mit der Gefängnisleitung oder der Senatsverwaltung für Justiz nicht scheut. So thematisieren die Gefangenenredakteure regelmäßig Missstände in der Haftanstalt, wie zu wenig Personal im Justizvollzugsdienst oder zu kleine Zellen in alten Gebäuden.

Juristisch ist die Flucht für die Strafgefangenen nicht relevant. Sie müssen nach Ergreifung die Zeit in Freiheit nur "nachsitzen". CS

Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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