Seit 15 Jahren Stillstand
Die ehemalige Kleingartenanlage Am Anger in Wilhelmsruh verwildert und vermüllt immer mehr
Die ehemaligen Kolonie Am Anger verwildert zusehends. Immer wieder wird dort illegal Müll abgelagert. Dass sich daran endlich etwas ändert, wünschen sich vor allem die Anlieger am Angerweg.
Die 35 Kleingärtner mussten 2004 ihre Parzellen räumen. Ihnen sei seinerzeit von der Grundstückseigentümerin, einer Erbengemeinschaft, gekündigt worden, berichtet Anwohner Georg Mesus. Als er nun mitbekam, dass das Projekt „Wohngärten am Anger“ der Planer der ingenbleek + kern GmbH Anfang dieses Jahres im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vorgestellt wurde, hoffte er, dass sich dort endlich etwas tut. Aber Fehlanzeige. Wegen mangelnder Kapazitäten im Pankower Stadtplanungsamt wird daraus in absehbarer Zeit nichts.
Auf der Fläche der einstigen Kolonie stehen noch die früheren Lauben. Eine brannte vor einigen Jahren aus, die anderen sind mehr oder weniger Ruinen. Nach Meinung von Georg Mesus müssten die Lauben endlich mal abgerissen werden. Außerdem ist die Fläche inzwischen total verwildert. Das führt dazu, dass darauf auch immer wieder Müll und Bauschutt abgeladen wird. Jedes Jahr wuchert das Grün auch auf die Straße und behindert die Sicht. Georg Mesus schnitt bereits einige Male selbst die Zweige und Hecken zurück.
Und letztlich meint der Anwohner, dass man mit der Grundstückseigentümerin auch über eine Zwischennutzung, beispielsweise als temporärer Gemeinschaftsgarten, sprechen müsste, wenn sich das Bauvorhaben weiter verzögert. „Jede andere Nutzung wäre besser als der aktuelle schlimme Zustand“, sagt Mesus.
Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, dass das Bezirksamt bei dieser Fläche kaum Handlungsspielraum hat. „Da es sich nicht um öffentliche Flächen handelt, sind bei solchen Flächen die jeweiligen Grundstückseigentümer für die Entsorgung und die Verhinderung illegaler Ablagerungen selbst verantwortlich. Auch ein Abriss der auf dem Gelände befindlichen Gartenlauben liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, sondern des jeweiligen Eigentümers“, sagt er. Anders sieht es beim Thema Wildwuchs aus, der von Privatgrundstücken auf das öffentliche Straßenland ragt. Dieser werde entweder im Rahmen regelmäßiger Straßenbegehungen festgestellt oder nach Hinweisen geprüft und dokumentiert, erklärt Kuhn. Hier sollten sich die Anwohner also, wenn es wieder einmal zu solchem Wildwuchs kommt, an das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wenden.
Sei der Wildwuchs bekannt, werde der Grundstückseigentümer ermittelt und zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes aufgefordert, so Vollrad Kuhn. Falls nach einem normalen Anschreiben keine Reaktion erfolgt, „kann eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung unter Androhung einer Ersatzvornahme als Bescheid erfolgen. Bei Gefahr im Verzug, aber auch nur dann, handelt das SGA nach Bekanntwerden umgehend selbst“, so der Stadtrat weiter. Wünschenswert ist für diese Fläche natürlich eine Zwischennutzung. Wenn es Interessenten dafür gebe, müssten diese aber selbst mit der Flächeneigentümerin in Kontakt treten und dies mit ihr besprechen, betont Kuhn.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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