Neue Wartehäuser für 160er-Bus
Nach langer Wartezeit und mehrfachen Bürgerbeschwerden sollen die Haltestellen Coloniaallee und Müngersdorfer Straße demnächst mit Wartehäuschen ausgestattet werden.
Das teilte die BVG in einer Stellungnahme an den Senat auf Anfrage von Carsten Schatz, Mitglied des Abgeordnetenhauses für Die Linke, mit. Demnach dürfte der bevorstehende Winter der letzte sein, in dem Fahrgäste an den betroffenen Haltestellen ohne Wartehäuschen auskommen müssen. „Seit nun schon drei Jahren müssen BVG-Nutzer der Linie 160 dort ohne Schutz vor Wind und Wetter auf Ihre Busse warten. Vor allem im Winter ist dies für die älteren Fahrgäste oft eine unerträgliche Prozedur“, kritisiert das Bürgerbüro des Abgeordneten. Dass nach ersten Hinweisen und Anfragen noch Jahre vergingen, um den Betroffenen eine Lösung anzubieten, sei sehr bedauerlich. „Da muss die BVG noch besser werden“, so Carsten Schatz, der jedoch begrüßt, dass diese nun an der Umsetzung arbeitet.
Die BVG teilte mit, dass der Zuschlag für die Lieferung und Montage der fehlenden Wartehallen an der Haltestelle Coloniaallee bereits erteilt und diese aktuell in Produktion seien. Am neu eingerichteten Haltestellenstandort Müngersdorfer Straße in Richtung Rebenweg werde der Wiederaufbau der Wartehalle derzeit geprüft. Problematischer gestalte sich dagegen die Umsetzung am gleichen Standort in Richtung Bohnsdorfer Weg. Dort würde eine Wartehalle „den Ein- und Ausstieg mobilitätseingeschränkter Menschen erheblich behindern“, so die BVG.
Aus diesem Grund soll auf die angrenzende Grünfläche ausgewichen werden. Dafür werde man sich zeitnah mit dem Grundstückeigentümer in Verbindung setzen, um eine Genehmigung zu erhalten, heißt es in der Stellungnahme.
Zur Haltestelle Ewaldstraße, die bislang ebenfalls kein Wartehäuschen hat, wurden dagegen keine Angaben gemacht. Die BVG erklärt, dass beim Aufbau einige Richtlinien eingehalten werden müssten. So dürfen beispielsweise unterirdische Versorgungsleitungen zum Teil nicht überbaut werden. Des Weiteren sei auch eine Aufstellung unmittelbar vor Fenstern und Fassaden nicht zulässig.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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