Stadtrat strebt Ausnahmen beim Verkauf von Grundstücken in Biesenhorst an
"Im Gespräch sind eine Erbbaurechtsregelung oder Ausnahmen vom Direktverkauf bei Pächtern, die ein Vorkaufsrecht haben", sagt Immobilienstadtrat Stephan Richter (SPD). Er ist Mitglied der Steuerungsrunde, bei der es um den Verkauf von landeseigenen Grundstücken geht. Neben dem Bezirksamt gehören dem Gremium der Liegenschaftsfonds und die Finanzverwaltung des Senats an.
Mit einer Neuregelung der Verkaufspolitik des Liegenschaftsfonds in Biesenhorst könnte wieder Ruhe unter den Pächtern einkehren. Diese Ruhe ging Anfang 2013 verloren. Damals beschloss der Senat neue Leitsätze der Liegenschaftsfondspolitik. Sie bedeuten in der Praxis, dass bei Grundstücksverkäufen Höchstpreise zu erzielen sind. In Biesenhorst wurden Pächter plötzlich gezwungen, an einem Bieterverfahren teilzunehmen.
Bis zu diesem Tag vor einem Jahr wogen sich viele Pächter in Sicherheit. Zumal viele von ihnen noch zu DDR-Zeiten die Grundstücke übernommen hatten. Bei langjähriger Nutzung haben Pächter Anspruch auf einen Erbbaurechtsvertrag oder ein Vorkaufsrecht.
Laut Auskunft des Liegenschaftsfonds handelt es sich in Biesenhorst um rund 200 Grundstücke. Rund 20 Prozent sind verkauft. Zumeist handelt es sich um Grundstücke mit Pachtverträgen, die erst nach der Wiedervereinigung abgeschlossen wurden. Seit 2013 gingen sieben im Bieterverfahren per Höchstgebot an die bisherigen Pächter. Derzeit laufen zwölf Bieterverfahren, von denen acht zu Gunsten der bisherigen Pächter entschieden wurden. Ein Pächter verzichtete auf den Kauf. Bei drei Verfahren wurden Nachgebote eingeholt.
Der Immobilienstadtrat schätzt, dass noch 120 bis 150 Pächter in ein Bieterverfahren müssen. Rund ein Drittel von ihnen hat ein Vorkaufsrecht. Diese Pächter möchte er auf eine Liste setzen und ihnen den Direktverkauf ohne Bieterverfahren entweder über den Bezirk oder den Liegenschaftsfonds ermöglichen.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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