Abermalige Aussetzung der planmäßigen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau
Die im Sozialen Wohnungsbau für den 01.04.2018 turnusmäßig geplante Mieterhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten für rund 46.000 Sozialmiethaushalte um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich wird ausgesetzt. Und zwar nach April 2017 zum zweiten Mal in Folge.
Bereitstellung von 5,6 Mio. € im Landeshaushalt
Die Investitionsbank Berlin (IBB) wurde als zuständige Förderbank von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 01. April jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich in 2018 für ein Jahr auszusetzen. Damit wird eine entsprechende Mieterhöhungsaussetzung aus dem Jahr 2017 erneuert. Im Landeshaushalt sind hierfür 5,6 Mio. € bereitgestellt worden.
Ausgleich für Eigentümerinnen und Eigentümer
Den Eigentümerinnen und Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen gewährt.
Noch 98.000 Wohnungen mit Belegungsbindung
Von den bis 1997 geförderten Wohnungen unterliegen 2018 noch rund 98.000 Wohnungen der Belegungsbindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gelten je nach früherem Förderverlauf unterschiedliche Mietregeln. Bei den verbleibenden rund 52.000 Mietsozialwohnungen sind in den meisten Fällen bereits heute keine förderungsbedingten Mietanhebungen zulässig.
Hilfe bei der Investitionsbank Berlin (IBB)
Bei Rückfragen helfen die Experten der IBB Mieterinnen und Mietern, die in einer Wohnung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus leben, telefonisch unter 030/2125 3731.
Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen:
„Durch die Aussetzung der Mieterhöhung frieren wir für rund 46.000 Sozialmiethaushalte die zulässige Mieten ein. Das entlastet nicht nur die einzelnen Mieterinnen und Mieter, sondern trägt auch dazu bei, dass die Mietpreisspirale im alten Sozialen Wohnungsbau angehalten wird. Aufgrund des Wegfalls der Anschlussförderung im Jahr 2003 sowie aufgrund des Auslaufens von Sozialbindungen steht uns diese Eingriffsmöglichkeit leider nicht bei allen Sozialmietwohnungen zur Verfügung. Die Koalition erarbeitet gemeinsam mit meiner Verwaltung Vorschläge für eine grundlegende Gesetzesänderungen und eine nachhaltige Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau.“
Kommentar des AMV:
Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt zwar grundsätzlich die erneute Aussetzung der planmäßigen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau, da so die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau nicht noch mehr angezogen wird, vermisst jedoch die längst überfällige grundlegende Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau. Trotz des Wohnraumversorgungsgesetzes 2016 besteht beim traditionellen Sozialen Wohnungsbau aufgrund des Kostenmietrechts weiterhin die Gefahr problematischer Effekte, wie z. B. Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder hohe Mieterhöhungen in den Objekten ohne Anschlussförderung.
Wir brauchen in Berlin dringend eine einkommensorientierte Richtsatzmiete, nach der die Miethöhe in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen gestaffelt wird. Eine vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Expertengruppe hat dazu bereits im Juli 2016 umfassende Reformoptionen aufgezeigt. Diese müssen endlich umgesetzt werden.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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