Standsicherheit bei Gebäuden in der Wilhelmstadt gefährdet - Sechs Wochen Zeit für Wohnungswechsel

Die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen in den Häusern Melanchthonstr. 61/62 und Weverstr. 36 in der Wilhelmstadt erhielten in der vorigen Woche Post von der Bau- und Wohnungsaufsicht Spandau. In den Bescheiden heißt es wie folgt:

"Ein Nachweis der Standsicherheit der Gebäude unter Berücksichtigung der Rissbildung und der unterschiedlichen Setzungen wurde durch ihre Hausverwaltung nicht vorgelegt.

Aufgrund der massiven Schäden, die an den Gebäuden festzustellen sind, ist die Statik nicht gewährleistet und ein Versagen der Konstruktion nicht auszuschließen.

Aufgrund von § 79 BauO Bln und der angeführten baurechtlichen Vorschriften wird die Nutzung sämtlicher Wohnungen in den Gebäuden Melanchthonstr. 61/62 und Weverstr. 36 nach 6 Wochen nach Zustellung der Anordnung untersagt."

Hintergrund für die behördliche Anordnung sind "Risse in tragenden Wänden und anderen Bauteilen" in einer Breite bis zu zehn Millimetern. Die Ursache wird in nicht mehr ausreichend tragfähigen Fundamenten gesehen, die auf verrottete Eichenpfähle, auf denen die Häuser errichtet wurden, zurückzuführen seien. Dadurch komme es zu leichten Absenkungen der Gebäude und damit sei die Statik nicht gewährleistet und ein Versagen der Konstruktion nicht auszuschließen.

22 Mietparteien müssen nun innerhalb von sechs Wochen umziehen. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter sind verzweifelt, weil sie nicht wissen, wie sie in sechs Wochen eine neue Wohnung finden sollen. Mehrere Mieter lassen sich inzwischen von Frau Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch vertreten. Zwischenzeitlich kam es zu einer Unterredung mit Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank und Bezirksbaustadtrat Carsten-M. Röding, die zugesagt haben, bei der Suche nach angemessenem Wohnraum behilflich zu sein. Die Deutsche Wohnen AG, die in Spandau über ca. 12.000 Wohnungen verfügt, hat gleichfalls ihre Unterstützung zugesichert.

"Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. hofft und erwartet, dass die gegebenen Zusagen eingehalten und den betroffenen Mieterinnen und Mietern schnell geholfen wird", sagt RA Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV. "Das Einzige was jetzt zählt, ist eine adäquate Ersatzwohnung; alles andere kann später geklärt werden", so Piper. "Wenn die Mieter eine den Umständen nach angemessene neue Wohnung bezogen haben, können sie von ihrem derzeitigen Vermieter im Rahmen des Schadensersatzes nach § 536a Abs. 1 BGB die Kosten erstattet verlangen, die darauf beruhen, dass sie wegen einer nicht mehr vorhandenen Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch umziehen mussten", schließt Piper.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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