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Unterschied: Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

Entgegen dem sprachlichen Empfinden geht es bei beiden Wendungen um eine Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Miterben. Soll ein beteiligter Miterbe beispielsweise Grundvermögen erhalten und der andere ein Aktiendepot, so sollte im letzten Willen geklärt sein, ob zwischen den beteiligten Miterben finanzielle Ausgleichsansprüche entstehen, für den Fall unterschiedlicher Wertentwicklungen des einen oder des anderen Wertes. Soll dies nicht der Fall sein, spricht man von einem Vorausvermächtnis, dies meint eine Besserstellung. Sollen hingegen Ausgleichungspflichten begründet werden, so spricht man von einer Teilungsanordnung. Das Nichtaufgreifen im Testament und die reine Zuordnung unterschiedlicher Nachlassgegenstände begründet in der Praxis häufig Streit bei unter-schiedlichen Wertentwicklungen.

Rechtsanwalt Thorsten Schlichting, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, Kanzlei Wiese & Schlichting, Am Rosenanger 32, 13465 Berlin.
PR-Redaktion / P.R.
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PR-Redaktion aus Mitte

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