Siedler in Hakenfelde werfen Bezirksamt Schikane vor

Beate Seeliger und Michael Jezierny kritisieren mit 500 Siedlern die Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. | Foto: Ulrike Kiefert
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Hakenfelde. Der Streit um Mietverträge, Rückbau und Reparaturen in der Wohnsiedlung Hakenfelde spitzt sich zu. Die Wochenendhaussiedler bitten jetzt die Politik um Unterstützung.

Die 354 Pächter der Grundstücke in der Wohnsiedlung Hakenfelde haben mit ihren Nachbarn Am Fährweg eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus verfasst. Darin kritisieren sie die aus ihrer Sicht willkürliche Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. 506 Siedler haben die Petition unterschrieben. Initiator ist der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).

Die Materie ist kompliziert, denn beide Seiten pochen auf ihr Recht. In der Wohnsiedlung Hakenfelde ist der Verein "Wohnsiedlung Hakenfelde" beim Bezirksamt der Hauptmieter der Parzellen, die er an die Siedler weiterverpachtet hat. Grund und Boden gehören dem Land Berlin.

Die Häuser darauf sind Eigentümer der Pächter. 2017 laufen nun nach zehn Jahren die aktuellen Mietverträge aus. Die Siedler befürchten, dass die neuen Verträge jährlich kündbar sind. "Wir aber wollen langfristige Verträge, so wie sie uns mündlich zugesagt wurden", sagt Vereinsvorsitzende Beate Seeliger.

Zudem kritisieren die Siedler die Rückbauforderungen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen. Das Bezirksamt schreibt dann den Rückbau der Bauten auf 40 Quadratmeter vor. Diese Forderung aber sei in vielen Fällen unberechtigt, so die Siedler. Denn der Großteil der Häuser in der Wohnsiedlung entstand ab 1944 in Zeiten großer Wohnungsnot als Behelfsheime. Viele sind darum größer.

In ihrer Petition verweisen die Siedler unter anderem auf die Bauordnung für Berlin aus dem Jahr 1929 und einen entsprechenden Passus in der Verwaltungsvorschrift des Berliner Senats für Kleingärten, wonach für Bauten, die nachweislich bis Ende 1958 errichtet wurden, ein Größe von maximal 60 Quadratmetern erlaubt sei. Zudem werfen die Siedler dem Bezirksamt vor, ihre Häuser nicht instand setzen zu dürfen, wenn eine Baugenehmigung fehlt und die Bauten 40 Quadratmeter überschreiten. "Wenn Schimmel nicht beseitigt, Löcher im Dach oder geplatzte Rohre nicht repariert werden dürfen, so ist das für uns Schikane", sagt Michael Jezierny, 2. Vereinsvorsitzender.

Ein Ärgernis für die Siedler Am Fährweg ist die Kautionszahlung, die auch für die neuen Verträge der Wohnsiedlung im Raum steht. "Kein Bezirk erhebt diese Abrissgebühr. Nur wir Spandauer sollen sie zahlen", sagt Beate Seeliger.

Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) und Stadtrat für Facility Management weist die Kritik der Siedler zurück. So sehe der Mietvertrag mit der Wohnsiedlung von 2008 vor, dass der Verein eine Liste mit allen übergroßen Baulichkeiten inklusive eines Plans zum Rückbau erstellt und beim Bezirksamt einreicht. "Das ist bis heute nicht geschehen, weshalb das Bezirksamt dafür bereits vom Landesrechnungshof gerügt wurde", sagt Helmut Kleebank.

Was die Rückbauforderungen betrifft, so sehe das Bezirksamt hier keinen Verstoß gegen geltende Vorschriften. Auch die Kaution verteidigt der Bürgermeister. "Das Bezirksamt ist verpflichtet, finanziellen Schaden für das Land Berlin zu vermeiden." Denn werde eine Parzelle beispielsweise nach einem Todesfall nicht ordnungsgemäß übergeben, fielen die Abrisskosten für das Land an. Um solche Schadensfälle abzufedern, fordere der Rechnungshof von allen Bezirken die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung.

Ulrike Kiefert / uk
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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