Bezirksamt sagt Nein zu einem „Platz der Kinderrechte“ neben dem Tipi am Kanzleramt

Die Skulpturenwiese als zentralen Veranstaltungsort für den 17. Staffellauf der Berliner Wasserbetriebe zu nutzen wurde erlaubt. | Foto: KEN
  • Die Skulpturenwiese als zentralen Veranstaltungsort für den 17. Staffellauf der Berliner Wasserbetriebe zu nutzen wurde erlaubt.
  • Foto: KEN
  • hochgeladen von Karen Noetzel

Tiergarten. Den „Platz der Kinderrechte“ neben dem Tipi am Kanzleramt wird es offenbar nicht geben. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) blitzt bei Ordnungsstadtrat Carsten Spallek (CDU) ab.

Die Buddy-Bär-Stiftung wollte mit Unterstützung des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen Unicef auf der Grünfläche zwischen John-Foster-Dulles-Allee, Großer Querallee, Heinrich-von-Gagern-Straße und Paul-Löbe-Allee eine temporäre Ausstellung für Kinderrechte aufbauen. Bestückt mit den Buddy-Bären von Klaus und Eva Herlitz, den bunten Berlin-Botschaftern, sollte dort ein „Platz der Kinderrechte“ entstehen. Unterstützung erhielten die Initiatoren von der BVV, die im März das Bezirksamt einstimmig aufgefordert hatte, seinerseits das Anliegen zu unterstützen.

Doch Stadtrat Carsten Spallek hat den BVV-Beschluss mit Verweis auf das Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 zurückgewiesen. „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt“, argumentiert Spallek. Also schonend und ohne Störung oder gar Gefährdung anderer Besucher und nach dem Grundsatz „Keine Überfrachtung der Grünanlagen durch vermeidbare Fremdnutzung, Erholung vor Kommerzialisierung“. Spallek führt auch ästhetische und urheberrechtliche Argumente an. Die Wunschfläche der Buddy-Bär-Stiftung ist die Skulpturenwiese, heute ein Teil des Platzes der Republik im Regierungsviertel. Sie entstand während Symposien europäischer Bildhauerei in den Jahren 1959 bis 1963. Die Skulpturen wurden von 13 Künstlern aus sieben Nationen geschaffen. „Eine zusätzliche Aufstellung von Kunstobjekten würde das Konzept der Gestaltung nachhaltig negativ beeinflussen“, so Spallek. Außerdem stimme das Architekturbüro des Siegerentwurfs unter Berufung auf sein Recht am Werk keinerlei Veränderung zu, so der Dezernent.

Für die geplante Ausstellung gebe es im Bezirk eine ganze Reihe von geeigneteren Standorten auch auf privaten Flächen, sagt der Stadtrat. Klaus Herlitz und einem Unicef-Vertreter hatte Spallek als Alternative das Reichstagufer zwischen Wilhelmstraße und Reichstag vorgeschlagen, was diese aber ablehnten. „Weitere Standorte stehen derzeit wegen der starken Nachfrage nach Sondernutzungen nicht zur Verfügung“, bedauert Carsten Spallek.

„Das ist wieder eine typische einsame Entscheidung des Stadtrats,“ empört sich Stefan Draeger, Mitglied im Vorstand der SPD-Fraktion. Und mit dem Vorschlag des alternativen Standortes habe Spallek nur den Schwarzen Peter der dafür zuständigen Bundestagsverwaltung zuschieben wollen. Außerdem, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Matischok, sei die Nutzung der Skulpturenwiese durch den Buddy-Bär-Verein eben nicht kommerziell. „Es wird nichts verkauft“, fügt Draeger hinzu.

Die SPD will Klaus und Eva Herlitz nun ermuntern, bei der Verwaltung einen offiziellen Antrag für den „Platz der Kinderrechte“ zu stellen. Die Sozialdemokraten selbst wollen erneut einen Antrag in die BVV einbringen. „Nicht ein einzelner im Bezirksamt oder Grünflächenamt bestimmt, was für die Allgemeinheit gut und richtig ist,“ gibt sich Stefan Draeger kämpferisch. „Wenn die Vertreter der Bevölkerung – wir Bezirksverordneten – etwas Sinnvolles für den Bezirk und die gute Sache erreichen wollen, müssen wir hartnäckig bleiben.“ KEN

Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

19 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Beitragsempfehlungen

Gesundheit und MedizinAnzeige
Wenn Sie Ihren eigenen Willen in einer Patientenverfügung niederzuschreiben, erhalten Sie die größte Sicherheit, dass das, was geschieht, Ihren eigenen Weisungen und Vorstellungen entspricht.  | Foto: Caritas-Klinik Dominikus

Wir informieren Sie
Patientenverfügung und Vorsorge

Wer denkt schon gerne an einen Unfall oder sein Ableben? Doch wenn der Notfall eintritt, stehen unsere Angehörigen vor einer großen Herausforderung. Um ihnen diese Last und Verantwortung zu erleichtern, ist eine Patientenverfügung wichtig. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, seinen eigenen Willen in einer Patientenverfügung niederzuschreiben. Dadurch erhalten Sie die größte Sicherheit, dass das, was geschieht, Ihren eigenen Weisungen und Vorstellungen entspricht. Ihre Ärzte und...

  • Hermsdorf
  • 08.05.24
  • 112× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.