Schulte: Baugenehmigung nicht zu verhindern: Kleingartenkolonie Oeynhausen steht vor dem Aus
Schmargendorf. Der Ernstfall, über den Politiker und Laubenpieper jahrelang gestritten hatten, ist nun eingetreten. Investor Lorac hat nach einem Gerichtsurteil den Antrag zur Bebauung des Grundstücks der Kolonie Oeynhausen eingereicht. Und Stadtrat Schulte sieht keine Chance, ihn zu verweigern.
Wenn kalter Herbstregen auf den Parzellen niedergeht und eigenhändig angebaute Gewächse verwelken, sind das nur zweitrangige Gründe für die gedrückte Stimmung. Der Kolonie Oeynhausen droht trotz energischem politischem Kampf und einem klar gewonnenen Bürgerentscheid im Mai 2014 endgültig die Bebauung.
Nachdem ein Urteil des Verwaltungsgerichts jetzt bestätigt wurde, wonach das strittige Grundstück an der Forckenbeckstraße nicht erschlossen ist, hat Investor Lorac umgehend die Chance genutzt. Denn nun scheint das Risiko hoch, dass der Bezirk an Lorac hohe Entschädigungszahlungen leisten müsste, sollte er das Bauprojekt für 700 Wohnungen zum Wohle der Gärtner verweigern.
In einer ganzen Reihe von Gutachten waren die Risiken auf zum Teil über 35 Millionen Euro beziffert worden. Hingegen hatten andere Analysen – wie das neueste Gutachten im Auftrag der CDU- und der Piratenfraktion – den Entschädigungsanspruch völlig verneint. Und zwar deshalb, weil der Gutachter dort davon ausging, dass das Gelände schon seit vielen Jahren erschlossen und der Entschädigungsanspruch von Lorac damit erloschen ist.
Diese Annahme betrachtet Baustadtrat Marc Schulte (SPD) mit dem Inkrafttreten des Gerichtsurteil widerlegt. „Jetzt gibt es bei diesem Streitpunkt Klarheit“, berichtete er dem Stadtentwicklungsausschuss. Obwohl unlängst eine BVV-Mehrheit zustande kam, die Kolonie sofort zu sichern, hat das Bezirksamt abgelehnt, das Risiko zu übernehmen. Auch eine Beanstandung durch die Bezirksaufsicht blieb ohne Ergebnis, so dass Schulte sich nun zum Handeln gezwungen sieht.
„Es gibt keine Möglichkeit, die Baugenehmigung zu versagen“, teilte der Stadtrat mit. Er habe einen Eid geschworen, Schaden vom Bezirk abzuwenden. Und eine mögliche Entschädigung in Millionenhöhe würde den Bezirk auf Jahre in die Handlungsunfähigkeit führen.
Als schärfste Kritikerin dieser politischen Linie und Fürsprecherin der Gärtner meldete die fraktionslose Grünen-Verordnete Nadia Rouhani an einer solchen Deutung des Gerichtsurteils massive Zweifel an. Es handelt sich bei diesem Zwist in ihren Augen um „dreiste Bodenspekulation, die durch den Bezirk abzuwehren ist“. Erst in einem echten Entschädigungsprozess würde geprüft werden, was Lorac wirklich zusteht, wenn der Bauantrag verweigert wird.
Doch auch CDU-Bauexperte Stefan Häntsch, der Vorsitzende des Ausschusses, sieht nun einen Punkt erreicht, an dem die Verteidigung der Kolonie kaum noch möglich ist. Das Gerichtsurteil sei „ein Ergebnis, an dem sich nicht zweifeln lässt“.
Was der Kolonie Oeynhausen im 111. Jahr ihres Bestehens droht, ist ein fast vollständiger Verlust ihrer Parzellen. Stattdessen käme es nach Plänen von Lorac zu einer dreigeschossigen Wohnbebauung – wobei zwischenzeitlich auch ein Kompromiss greifbar gewesen war. Nämlich eine Verdoppelung der Bauhöhe als Gegenleistung dafür, dass die halbe Fläche der Kolonie erhalten bleibt. „Es gab die Möglichkeit einer 50-prozentigen Sicherung“, betont Schulte. „Aber sie wurde damals von den Gärtnern abgelehnt. Ich sehe nun keine Möglichkeit mehr, diesen Zug aufzuhalten.“
Genau das aber möchte der Kolonievorsitzende Alban Becker juristisch erwirken. Er wolle mit einem Anwalt weitere Schritte beraten, sagte er der Berliner Woche. Es sei weiterhin möglich, die Kolonie zu sichern, ohne einen Entschädigungsanspruch für den Investor. tsc
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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