Zentrale Stelle im Jugendamt
Reinickendorf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Erweiterung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist bislang noch nicht abgeschlossen, die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag wurde jedoch erteilt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab dem 1. Juli 2017 ist die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen auch für Kinder über dem 12. Geburtstag bzw. eine Leistungsgewährung über 72 Leistungsmonate hinaus möglich. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an berechtigten Antragsteller hat die Fachdienstleitung entschieden, für den Monat Juli 2017 zwei Büroräume als Anlaufstelle für die Annahme von Unterhaltsvorschussanträgen einzurichten. Im Dienstgebäude Eichborndamm 215 in der 3. Etage können in den Zimmern 356 und 367 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden. Dienstags stehen von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 16 bis 18 Uhr Mitarbeiter zur Verfügung, um die Anträge entgegenzunehmen. Anträge sind in Kürze über das Internet über folgenden Link abrufbar:
http://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/unterhaltsvorschuss/. my
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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