Erbrecht leicht erklärt
Nachlese zum 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.10.2016 - Erbrecht und Errichtung eines Testaments
Am 19.10.2016 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau - Tanzsportzentrum - der 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war "Erbrecht und Errichtung eines Testaments". Die Veranstaltung war mit 16 Verbraucherinnen und Verbrauchern besucht.
Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte die Beauftragte für Vorsorge im Alter des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., Stabstelle Ehrenamt und Fundraising, Frau Jutta Windeck, zu dem Thema Erbrecht und Errichtung eines Testaments und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
In einem ersten Block stellte die Referentin die gesetzliche Erbfolge dar: Wer kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag abgeschlossen hat und verstirbt, auf dessen Nachlass findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. In diesem Fall legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest, wer Erbe ist. Das BGB teilt die erbberechtigten Verwandten zur Bestimmung der Reihenfolge, in der sie zum Zug kommen, in fünf Ordnungen ein. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt in erster Linie die Abkömmlinge, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. zu gesetzlichen Erben. Eltern bzw. Geschwister kommen nur dann zum Zuge, wenn keine Erben der ersten Ordnung (z.B. Kinder, Enkel) vorhanden sind. In der Verwandtenerbfolge bilden die Großeltern, Onkel, Tante, Cousine und Cousin des Erblassers sowie deren Kinder und Kinder die Erben der dritten Ordnung. Der länger lebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe.
Im zweiten Block widmete sich Frau Windeck der Nachlassplanung durch Testament. Sie stellte sowohl das privatschriftliche oder eigenhändige Testament, dass ohne Einbeziehung eines Notars durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet wird, als auch das notarielle Testament vor. Sie ging auf Vermächtnisse und Auflagen ein. Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch Testament oder Erbvertrag, ohne den Begünstigten als Erben einzusetzen. Mit einer Auflage kann der Erblasser seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten (Grabpflege, Pflege des Haustiers, ...). Im Anschluss erläuterte sis den Pflichtteil sowie die Pflichtteilsberechtigten. Voraussetzung für einen Pflichtteilsanspruch ist, dass der Pflichtteilsberechtigte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist.
In einem dritten Block beleuchtete sie die steuerlichen Aspekt einer Erbschaft. Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers. Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen. Darin kommen die persönlichen Verhältnisse des Begünstigten zum Erblasser zum Ausdruck. Zur Steuerklasse I gehören der Ehegatte, die ehelichen und nichtehelichen Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder (nicht Pflegekinder), Enkelkinder, Eltern und Großeltern sowie der eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner. Zur Steuerklasse II zählen Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern. In die Steuerklasse III fallen alle entfernteren Verwandten (Cousins und Cousinen, Großnichten und Großneffen) sowie beliebige Dritte wie der nichteheliche Lebenspartner, Freunde und Bekannte.
Es war ein sehr intensiver Verbraucherstammtisch, der die volle Aufmerksamkeit der Anwesenden erforderte. Diese konnten viele nützliche Informationen mit nach Hause nehmen.
Der AMV dankt ausdrücklich der Referentin Jutta Windeck für ihren äußerst professionellen und informativen Vortrag. Der Caritasverband Berlin kann sich glücklich schätzen, eine derartig hochkarätige Ansprechpartnerin in seinen Reihen zu haben.
Der 18. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 16.11.2016 statt und widmet sich dem Thema „Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit - Fair, gut und günstig wohnen". Referieren wird Frau Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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