Neues Rechtsgutachten: Offenhaltung des Flughafens Tegel ist raumordnungsrechtlich nicht möglich

Rechtliche Stellungnahme verneint Weiterbetrieb von Tegel

Die Offenhaltung des Flughafens Tegel nach Inbetriebnahme des BER ist nach einer im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt Karsten Sommer gefertigten rechtlichen Stellungnahme raumordnungsrechtlich nicht möglich.

Lärmschutz als raumordnerischer Gesichtspunkt

Eine Offenhaltung des Flughafens Tegel bedürfe einer neuen raumordnerischen Abwägung. Der Offenhaltung stünden Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung entgegen. Insbesondere sei die Vermeidung von Lärmbetroffenheiten von zentraler Bedeutung. Dieser Gesichtspunkt könne nach der hohen Gewichtung des Lärmschutzes in der raumordnerischen Abwägung, den grundlegenden Unterschieden der Varianten Single-Airport und Flughafenneubau zuzüglich Offenhaltung von Tegel und der Überlegenheit des Single-Airport-Konzepts in der raumordnerischen Abwägung kaum überwunden werden.

Statement von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer

Karsten Sommer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht: „Die Vermeidung von Lärmbetroffenheiten war bei der Aufstellung insbesondere des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortsicherung (LEP FS) Abwägungsgesichtspunkt von herausgehobener Bedeutung. Er kann nach der von den Gerichten nachvollzogenen und gebilligten hohen Gewichtung des Lärmschutzes in der raumordnerischen Abwägung und der deutlichen Überlegenheit des Single-Airport-Konzepts beim Lärmschutz gegenüber einer Offenhaltung von Tegel zusätzlich zum BER in der raumordnerischen Abwägung kaum überwunden werden.“

BUND Berlin sieht sich bestätigt

Der BUND Berlin sieht sich durch die vertiefte juristische Prüfung in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt, dass ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel selbst bei einem Erfolg des Volksbegehrens raumordnungsrechtlich keine Chance hätte.

Kommentar von Tilmann Heuser

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND: „Den Tegel-Befürwortern scheint offenbar nicht ganz klar zu sein, dass es rechtlich keinen alles überragenden Vorrang der Interessen des Flugverkehrs gegenüber den Interessen der Anwohner, der Umwelt, des Klimas und der Stadtentwicklung gibt. Schon der stadtnahe Standort Schönefeld wurde vom Bundesverwaltungsgericht nur deshalb akzeptiert, weil mit der Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof eine deutlich höhere Zahl von Lärmbetroffenen entlastet als mit dem BER neu belastet werden. In der planungsrechtlichen Abwägung aller Belange hat daher Tegel keine Chance gegen einen Ausbau der Kapazitäten in Schönefeld oder die Nutzung von Flugplätzen wie Neuhardenberg oder Eberswalde-Finow für Low-Cost-Carrier wie Ryanair und Easyjet.“

Fundstelle

Die vollständige rechtliche Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer kann unter http://www.bund-berlin.de/bund_berlinde/hg_texte_startseite/tegel eingesehen werden.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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