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Tücken der Erbschaftsteuererklärung

Im Gegensatz zur Einkommensteuererkärung, die einmal im Jahr abgegeben wird, trifft die Abgabepflicht einer Erbschaftsteuererklärung viele Betroffene selten im Leben. Bereits aus diesem Grunde verfügen die Wenigsten über entsprechende Kenntnisse und dies bedingt erhebliche Fehler, die sodann kostenintensiv sind.

Das Erbschaftsteuerrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Verbindlichkeiten geltend zu machen, beispielsweise ausgeübte Pflichtteilsansprüche, Nachlassabwicklungskosten mit hineinzubringen o.ä.

Insbesondere bei größeren Nachlässen einerseits aber auch bei Erben, die lediglich einen Freibetrag von € 20.000,00 haben, sind diese unterlassene Gestaltungen stets sehr kostenträchtig. Es ist selbstverständlich auch nicht Aufgabe des Finanzamtes Steuerbürger auf für sie zutreffende Möglichkeiten hinzuweisen.

Oft schlittern spätere Erben durch das Vergessen der Angabe von Vorschenkungen darüber hinausgehend auch noch in steuerstrafbare Gefilde.

Auch muss beachtet werden, dass bei Bestandskraft eines Erbschaftsteuerbescheides für den Steuerbürger günstigere Gegebenheiten äußerst schwer neu aufzunehmen sind.

Rechtsanwalt Thorsten Schlichting - Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in der Kanzlei Wiese & Schlichting, Am Rosenanger 32, 13465 Berlin, 590 09 09 69.
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Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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