Grenzwerte werden auf der Gatower Straße nicht überschritten

Gatow. Ihre Forderung, auf der Gatower Straße ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern einzurichten, wird die "Bürgerinitiative Gatower Straße" wohl nicht durchsetzen können.

Wie berichtet, hatten rund 190 Anwohner der Gatower Straße 2013 eine Unterschriftenliste unterzeichnet. Wegen des schlechten Zustands der viel befahrenen Straße fühlten sie sich durch Lärm und Erschütterungen belastet. Ihr Anliegen war nun erneut Thema in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18. März.

Jörg Lange, Leiter der Verkehrslenkung Berlin (VLB) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, machte den Anwohnern wenig Hoffnung. "Die Lärmgrenzwerte auf der Gatower Straße werden nicht überschritten, da sie etwa ein Dezibel unter den zulässigen Höchstwerten liegen", berichtete er vom jetzt vorliegenden Ergebnis einer Prüfung.

Auch Entschädigungen für Schäden an Häusern durch Erschütterungen durch den Straßenverkehr hielt Lange für sehr unwahrscheinlich. "Der Kläger hätte in diesem Fall die Beweislast", sagte er. Der Bezirk müsste dann prüfen, ob an der Straße etwas nicht stimme und die Schäden durch den Verkehr kämen. Wäre dies der Fall, müsste der Bezirk an der Situation etwas ändern.

"Die Gatower Straße weist aufgrund des Alters schon mal Schäden auf, die vom Tiefbauamt jedoch immer beseitigt werden", versicherte Antje Uebelgünne, stellvertretende Leiterin des Tiefbauamts. Für eine Grundsanierung hätte das Amt jedoch kein Geld. "Auch bei gut gefüllten Kassen könnten wir in diesem Jahr auf der Gatower Straße sowieso nicht bauen, da die parallel verlaufende Potsdamer Chaussee 2014 in einem Teilabschnitt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung saniert wird", so Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU).

Michael Uhde / Ud
Autor:

Michael Uhde aus Spandau

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