Gesundheitsamt kontrolliert Impfbücher
Ein Kind aus der 4. Klasse war an Masern erkrankt. Der Fall aus der Grundschule am Ritterfeld wurde dem Gesundheitsamt am 23. Januar gemeldet. Das Kind war nicht gegen Masern geimpft und hatte sich vermutlich bei einer erwachsenen Person mit dem Virus infiziert.
Die Gesundheitsaufsicht nahm sofort im Rahmen der Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz den Kontakt zur Mutter des erkrankten Kindes und zum behandelnden Arzt auf. Gleichzeitig wurde die Schule informiert. Am 26. und 27. Januar kontrollierte die Gesundheitsaufsicht die Impfbücher von Schülern und Lehrern. Im Ergebnis hatten viele Schüler hatten keinen ausreichenden Impfschutz. Auch zehn der 26 Pädagogen waren nicht gegen Masern geimpft. Laut Infektionsschutzgesetz haben Lehrer ohne Impfschutz "Beschäftigungsverbot", wenn bei den Schülern ein Masernfall auftritt. Die Schulaufsicht der Senatsbildungsverwaltung erarbeitete deshalb einen Notfallplan und kümmerte sich um Ersatzpersonal. Gemeinsame Aktivitäten, beispielsweise mit anderen Schulen fielen vorübergehend aus.
In Berlin steigt die Zahl der Masernerkrankungen seit Jahren deutlich an. Gesundheitsstadtrat Frank Bewig (CDU) appelliert darum an die Spandauer, die Impfbücher vom Hausarzt überprüfen zu lassen und versäumte Impfungen nachzuholen. "Impfungen schützen vor Infektionskrankheiten und zählen zu den effektivsten und kostengünstigsten Präventivmaßnahmen der modernen Medizin", so der Stadtrat. Den letzten tödlichen Masernfall gab es in Berlin 2004.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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