In guter, aber falscher Absicht
CDU-Abgeordneter erinnert an Verbot der Wildtierfütterung
Gerade im Winter wollen manche Menschen frei lebenden Tieren mit einer Futterspende helfen. Sie tun ihnen damit keinen Gefallen. Daran erinnert der CDU-Abgeordnete Stephan Schmidt.
Der Wahlkreisabgeordnete für Heiligensee, Konradshöhe und Teilen von Tegel appelliert, auch in der kalten Jahreszeit das Füttern von Wildtieren zu unterlassen. Wer dagegen verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere laut Landesjagdgesetz ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.
Rehe, Füchse oder Wildschweine würden sehr oft angebotene Speisen gar nicht vertragen und könnten erkranken. Die Fütterung sei deshalb für sie eine Gefahr. Schmidt vermutet, dass sich viele Menschen dessen nicht bewusst seien und auch die Rechtslage nicht kennen. Sie würden in guter, aber falscher Absicht handeln.
Aktueller Anlass für seinen Apell sind Beschwerden über Futterhaufen an der Endhaltestelle der Buslinie 222 an der Beatestraße in Tegelort, "die von Mitbürgern dort regelmäßig auf dem Gehweg oder der Grünanlage verstreut werden." Damit würden Tiere bewusst in Siedlungsgebiete gelockt und auch das sei nicht erwünscht. "Niemand möchte eine Rotte Schwarzwild zu Gast haben oder die Eier des Fuchsbandwurms im Spielsand vorfinden," zumal sich in unmittelbarer Nähe eine Kita und ein Spielplatz befinden. Er regt an, darüber nachzudenken, eine aufklärende Infotafel an der "Futterstelle" in Tegelort anzubringen.
Einmal angefüttert seien regelmäßige Besuche zu befürchten, erklärt Stephan Schmidt. An der Beatestraße sei dies schon Realität. Sogar Busfahrer seien beobachtet worden, wie sie zahme Tiere mit Nahrung versorgten. Dies soll sich zumindest in Zukunft nicht mehr wiederholen. Er habe die BVG angeschrieben und darum gebeten, ihre Mitarbeiter über das Wildtierfütterverbot aufzuklären, berichtete der Abgeordnete. Die Verkehrsbetriebe hätten postwendend Unterstützung zugesagt.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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