Bitte um Akteneinsicht als Amtsposse
Friedenau. Wie K. in Kafkas Schloss fühlt sich der Friedenauer. Er wollte im Straßenbauamt Einsicht in eine Akte nehmen. Nach wochenlangem Warten verzichtet er schließlich darauf. „Man hat mich so lange hinhalten wollen, bis ich aufgebe.“
Seit 1999 gilt im Land Berlin das „Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit“, kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Staat verpflichtet sich darin, „in Akten festgehaltenes Wissen und Handeln öffentlicher Stellen (…) unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen“.
Über einen Antrag auf Akteneinsicht hat die angefragte Behörde „unverzüglich“ zu entscheiden. Liegen schutzwürdige Belange Dritter vor, gilt eine Frist von zwei Wochen. Danach muss die öffentliche Stelle dem Antragsteller, wiederum „unverzüglich“, Bescheid geben und eine eventuelle Ablehnung begründen.
Aber im Rathaus Schöneberg läuft alles ganz anders. Als der Friedenauer Mitte Februar um Akteneinsicht nach dem IFG ersucht, schlägt ihm erst einmal Misstrauen entgegen. Was ihn denn da genau interessiere und wen er vertrete, wird gefragt. Lag der Argwohn des Straßenbauamtsleiters daran, dass es um das kontrovers diskutierte Teileinziehungsverfahren zur Lauterstraße geht?
Die hinterlassene Telefonnummer des Friedenauers wird verlegt. Es wird auf Personalengpässe verwiesen und eine Beamtenpflicht, sich erst bei der Personalstelle rückzuversichern, um „Rechtsfehler auszuschließen“. „Nicht erforderlich“, sagt dazu übrigens der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin. Unverhofft rückt ein Termin in greifbare Nähe. Doch einen Tag vor der Akteneinsicht sagt das Straßenbauamt ab. Der Termin „muss ein Missverständnis oder Übermittlungsfehler gewesen sein“.
Der Friedenauer spricht von einer „Posse“, einer „Farce“ und geht mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit, was die zuständige Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) erzürnt. Sie prangert das „Sparen, bis es quietscht“ des früheren Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) an. Das habe die Leistungsfähigkeit der Bezirke beeinträchtigt. In den Behörden, auch der ihren, müsse „die Priorisierung der anstehenden Aufgaben sehr strikt erfolgen“. Eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gehört offensichtlich nicht dazu. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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