Selbstbestimmt wählen!
Schablone hilft blinden und sehbehinderten Menschen bei der Stimmabgabe
Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler eine Stimmzettelschablone nutzen, um selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Egal, ob bei einer Briefwahl oder in der Wahlkabine – wer den Stimmzettel nicht lesen kann, legt ihn passgenau in die Schablone ein und macht sein Kreuz in eines der ausgestanzten, nummerierten Löcher am rechten Schablonenrand. Eine zusammen mit der Schablone vorab verschickte Hör-CD informiert über die genaue Handhabung des Hilfsmittels sowie über die Namen der aufgestellten Personen und Parteien und deren Reihenfolge auf den Stimmzetteln.
Die Schablone und die CD können beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) kostenfrei angefordert werden:
Telefon: 030 895 88-0, E-Mail: info@absv.de
Die Mitglieder des Vereins bekommen die Schablone automatisch zugeschickt.
Parteiprogramme oftmals leider nicht lesbar
Leider ist es noch immer nicht selbstverständlich, dass die Parteien ihre Wahlprogramme barrierefrei anbieten. Unsere Frage nach der barrierefreien Zugänglichkeit ihres Parteiprogramms haben beispielsweise nur fünf der 21 zur Wahl am 18. September zugelassenen Parteien positiv beantwortet. „Für mehr als 75 % der antretenden Parteien, und da sind durchaus solche dabei, die für sich den Status einer Volkspartei in Anspruch nehmen, sind wir offensichtlich überhaupt kein Publikum“, bedauert Manfred Scharbach, Geschäftsführer des ABSV.
Mehr Infos unter: www.absv.de/barrierefrei-wählen
Autor:Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) aus Grunewald |
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