Bieterverfahren zum Ella-Kay-Heim wurde abgebrochen

Das Ella-Kay-Heim am Kladower Damm verfällt zunehmend, da der Liegenschaftsfons Berlin noch nicht über die Vergabe entschieden hat. | Foto: Uhde
  • Das Ella-Kay-Heim am Kladower Damm verfällt zunehmend, da der Liegenschaftsfons Berlin noch nicht über die Vergabe entschieden hat.
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Kladow. Eine Bauherren-Gemeinschaft steht seit fast vier Jahren "Spaten bei Fuß". Doch ihre auf einem Teil des Grundstücks des ehemaligen "Ella-Kay-Heims" geplanten Häuser können sie nicht bauen.

Ende April hat der Liegenschaftsfonds Berlin (Lifo) das Bieterverfahren für das Grundstück abgebrochen. An diesem Verfahren hatten sich die Firma "K.O.O.P." sowie die "Katja-Ebstein-Stiftung" (KES) beteiligt. "K.O.O.P." wollte für die Bauherren-Gemeinschaft 5383 Quadratmeter des Areals am Kladower Damm erwerben. Die KES wollte 15 316 Quadratmeter kaufen, um dort eine "Jugendbildungs- und Begegnungsstätte mit einer Ausrichtung auf handlungsorientierte und erlebnispädagogische Angebote" zu betreiben.

"Trotz lang andauernder Verhandlungen kam der Vertrag mit der Bietergemeinschaft letztendlich nicht zustande, da teilweise kein Einvernehmen zwischen den Bietern hergestellt werden konnte und darüber hinaus Bedingungen des Landes Berlin zum Teil nicht erfüllt wurden", begründet Lifo-Sprecherin Marlies Masche das Ende des Verfahrens. Dem widersprechen allerdings sowohl Rainer Güttler, Vorstand der KES, als auch Torsten Birlem, Chef der Firma "K.O.O.P.".

Die Stiftung hofft nun, das von ihr begehrte Areal möglicherweise unter Verkehrswert erwerben zu können. "Nach Scheitern des Bieterverfahrens ist der Vorgang nach den Vorgaben der transparenten Liegenschaftspolitik zu behandeln", sagt dazu nur Marlies Masche. Sollte das Grundstück des Ella-Kay-Heims direkt im Rahmen des Konzeptverfahrens an die Stiftung übereignet werden, interessiert nun die Bauherrengemeinschaft, ob "dann der bebaubare Teil des Grundstücks zur Bebauung den deutschen und türkischen Familien direkt übertragen" werde. Folgt man den Aussagen des Lifo, stehen die Chancen dafür allerdings schlecht. "Unabhängig von Verfahrensfragen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt darauf hingewiesen, dass eine Teilung des Grundstückes nicht zielführend ist", sagt Marlies Masche. Um den Bau von Einfamilienhäusern zu ermöglichen, sei eine Waldumwandlungs-Genehmigung erforderlich. Sie könne separat für diesen Teil des Grundstücks nicht in Aussicht gestellt werden.

Den verhinderten Bauherren bleibt nun wohl nur noch die Hoffnung, dass die Adressaten ihres Hilfeersuchens zu einer anderen Entscheidung kommen. Derweil bleibt das Ella-Kay-Heim, 2010 vom Bezirk Neukölln als Freizeit- und Bildungsstätte aus finanziellen Gründen aufgegeben, dem Verfall preisgegeben.

Michael Uhde / Ud
Autor:

Michael Uhde aus Spandau

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