Anwohnerin rechtfertigt Klage gegen lärmende Kinder
"Der Bericht entspricht nicht der Wahrheit", sagt die Klägerin (Name der Redaktion bekannt) und erklärt, dass das Rasen-betreten-Verbot nicht erst aufgrund ihrer Klage erlassen worden sei. Sondern: "Wir konnten beweisen, dass schon vor Jahrzehnten ein Schild mit der Aufschrift ,Rasen betreten verboten. Hunde sind an der Leine zu führen dort stand, das zwischenzeitlich aber mehrmals widerrechtlich entfernt wurde. An einer anderen Stelle der Siedlung gibt es ein solches Schild ja auch immer noch. Es wurde also lediglich der Ursprung wieder hergestellt", so die Klägerin zur Berliner Woche. Zudem wehrt sich die Frau gegen den Vorwurf der "Kinderfeindlichkeit" mit dem Argument, dass sie schließlich 28 Jahre in einem Kindergarten beschäftigt war. 2008 ist die Familie innerhalb der Siedlung in die Wohnung mit dem Rasen vor dem Balkon umgezogen und der Ärger ging los: "Zum Beispiel haben Kinder unter unserem Balkon gehockt und uns belauscht. Und weil wir das natürlich nicht gut fanden, wurden wir auch noch übel beschimpft", erzählt die Mieterin und auch noch von einem Ei, das an ihrer Fensterscheibe landete. "Mit einer Decke auf der Wiese hätten wir überhaupt kein Problem, aber so laut und frech wie das hier inzwischen der Fall ist, möchten wir es eben nicht ertragen."
Inzwischen ist auch das Klima mit der erwachsenen Nachbarschaft scheinbar heillos zerrüttet. Die Fronten sind verhärtet und persönliche Animositäten gipfeln bereits in Beleidigungsklagen. Die Möglichkeit einer vielleicht doch noch gütlichen und für alle Seiten tragbaren Einigung, um den Streit zu beenden, sieht die Klägerin nicht mehr. Das Betreten des Rasens soll verboten bleiben.
Ihr Lösungsvorschlag: "Statt dieser kleinen Sandkiste neben dem Rasen wäre ein richtiger Spielplatz viel vernünftiger." Welcher Platz dafür geeignet wäre, bleibt offen.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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