Gericht verbietet das Betreten des Rasens in der Wohnsiedlung
Jahrzehntelang durften Kinder unbehelligt und zu jeder Jahreszeit auf dem Rasenstück zwischen zwei Wohnblöcken toben und im Winter wurden Schneemänner gebaut. Niemand hat sich je daran gestört. Damit ist es inzwischen rechtskräftig vorbei. "Weil sich ein einziger Mieter gestört fühlt, hat er geklagt und Recht bekommen", schimpft Nachbar Wolfgang Otto. Der wohnt über 40 Jahre in der Siedlung und erzählt, dass der Streit schon einige Zeit geschwelt habe, bevor nach andauernden Beschwerden des Mieters vom Vermieter (Immobilengesellschaft Deutsche Annington) ein Schild mit dem Text "Das Spielen der Kinder auf dem Rasen ist verboten!" aufgestellt wurde.
"Ich dachte, dass darf ja im 21. Jahrhundert wohl nicht wahr sein und habe dieses Schild persönlich offiziell entfernt", so der resolute Rentner zur Berliner Woche. Einige Zeit darauf flatterte ihm "ein nicht ganz freundliches Schreiben", so Otto, von der Wohnungsgesellschaft ins Haus und Otto schraubte das Schild schleunigst wieder an. Danach ist das Schild dann gegen eines ausgetauscht worden, wo das "Spielen der Kinder" weggelassen und stattdessen das Betreten des Rasens generell verboten wurde.
Daraufhin stand sozusagen die halbe Siedlung Kopf: Mehrere Mieter, ob mit oder ohne Kinder, forderten die Annington schriftlich auf, das Schild ersatzlos zu entfernen. Sie gingen zunächst davon aus, dass es sich um eine hausgemachte Maßnahme des Vermieters handele. Dem ist nicht so.
Die Deutsche Annington hat den Mietern zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie zwar "über diese Entscheidung nicht glücklich" sei, aber der Forderung "leider nicht nachkommen" könnte. Das Unternehmen nennt auch den Grund: "Durch einen Mieter wurden wir im Jahre 2011 verklagt, das Schild aufzustellen. Mit Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 14. Juni 2011 wurden wir hierzu rechtskräftig verurteilt; das Urteil war leider nicht berufungsfähig."
Die kinderfreundlichen Mieter sind fassungslos. Zum Beispiel Nachbarin Ireen Ranke. Die Frau hat einen großen Teil ihrer Kindheit auf dem Spielplatz verbracht, hat heute selbst drei Kinder und versteht die Welt nicht mehr. Die Kinder verstehen es erst recht nicht. "Sie müssen zum Spielplatz jetzt außen rumlaufen und müssen auch noch aufpassen, die engen Grenzen des Platzes nicht zu übertreten, weil da ja schließlich gleich der Rasen beginnt", so Mutter Ranke.
Und Rentner Wolfgang Otto ist - insbesondere weil keine Berufung gegen das Urteil zugelassen wurde - jetzt ganz oben auf der Palme. Er erklärt sich sogar bereit, entstehende Kosten zu übernehmen, wenn sich mehrere Mieter zwecks Gegenklage zusammenschließen sollten.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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