Haben Wasserbetriebe das Aufgrabeverbot missachtet?

Die Grabenstraße wurde bereits im Dezember fertig. Doch jetzt ist die frisch asphaltierte Straße wieder aufgerissen worden. | Foto: K. Menge
  • Die Grabenstraße wurde bereits im Dezember fertig. Doch jetzt ist die frisch asphaltierte Straße wieder aufgerissen worden.
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Lichterfelde. Es sah alles so gut aus: Im November haben die Berliner Wasserbetriebe die Grabenstraße aufgemacht, um Leitungen zu sanieren. Im Dezember war schon alles fertig. Die Maßnahme wurde abgeschlossen und die Straßendecke zur Freude der Anwohner frisch asphaltiert. Doch die Freude war verfrüht.

Die Straße wurde wieder aufgerissen. Zunächst nur an zwei Stellen, an denen die Arbeiten an den Leitungen wieder aufgenommen werden mussten. "Das sieht nach völliger Fehlplanung aus", ärgert sich Oliver Rolle, Bezirksverordneter der CDU-Fraktion. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Senat gerade ein Aufgrabeverbot wieder in Kraft gesetzt hat. Demnach dürfen frisch asphaltierte Straßen nach der abgeschlossenen Sanierung nicht wieder aufgerissen werden. "Es ist hier genau das eingetreten, was eigentlich per Gesetz verhindert werden sollte", sagt Rolle.

Das Aufgrabeverbot gilt für fünf Jahre. Allerdings tritt das Gesetz bei Havarie- und anderen Notfällen außer Kraft. Und als einen dringenden Fall bezeichnen die Berliner Wasserbetriebe die Angelegenheit in der Grabenstraße. "In der Straße befinden sich zwei verschiedene Kanäle. Die Modernisierung der Schmutzwasserleitung ist erledigt. Nachdem die Straße geschlossen war, sind bei einer sogenannten TV-Inspektion in der Regenwasserleitung Schäden entdeckt worden", erläutert Saskia Solar von der Pressestelle der BWB.

Die Schäden hätten jedoch nichts mit der Substanz der Leitungen zu tun. Die Rohre seien äußerlich in Ordnung gewesen. "Es kommt immer wieder vor, dass Defekte mittels einer Kamera-Befahrung zufällig entdeckt werden", sagt Solar. Wären die Schäden gleich erkannt worden, wäre eine größere Baustelle mit einem breiteren Graben erforderlich gewesen. "Die Anwohner hätten so länger mit einer offenen Straße leben müssen, denn die Reparatur an der Regenwasserleitung ist ohnehin erst jetzt, bei milderen Temperaturen möglich", erklärt die Pressesprecherin.

Jetzt muss die Straße nur an zwei Stellen aufgerissen werden, denn die Reparatur an den Leitungen soll per Schlaucheinzug erneuert werden. "Es sind keine großen Grabungsarbeiten mehr notwendig." Bis Mai sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Diese Zeit sei von Anfang an für die gesamte Maßnahme veranschlagt worden. Auch an den Kosten werde sich nichts ändern.

Oliver Rolle bleibt skeptisch. Man könne nicht nachprüfen, dass die zweite Baustelle nicht doch hätte vermieden werden können. "Es handelt sich um eine absolute Fehlplanung und ich bin sicher, dass die BWB das Aufgrabeverbot missachtet hat. Dabei bleibe ich!"

Karla Menge / KM
Autor:

Karla Rabe aus Steglitz

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