Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Frau F. (76 Jahre) aus Mitte hat einen pflegebedürftigen und schwer erkrankten Mann (78 Jahre). Im zurückliegenden Jahr beantragte sie für ihn beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80. Dieser Antrag wurde auch bewilligt. Nicht gewehrt wurden dagegen die ebenfalls beantragten Merkzeichen „B“ und „G“. Besonders das „B“ ist für Frau F. wichtig, um ihren Mann zu Untersuchungen kostenfrei begleiten zu können. Sie legte Widerspruch ein und fügte ihrem Schreiben aktuelle Atteste über den Gesundheitszustand ihres Mannes bei. Das LAGeSo antwortete jedoch nicht, sodass die 76-Jährige im September 2020 die Kummer-Nummer um Hilfe bat. Zunächst blieb die Anfrage nach dem Bearbeitungsstand unbeantwortet, dann wurde vonseiten des LAGeSo darauf verwiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie der ärztliche Dienst völlig überlastet sei. Ende des Jahres schließlich schlug die Kummer-Nummer dem LAGeSo vor, ein aktuelles Attest der behandelnden Ärztin anzufordern, um es in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Dem folgte das LaGeSo tatsächlich, sodass Ende Februar Frau F. den lang erwarteten Bescheid in der Hand hielt. Ihr Ehemann bekam nunmehr einen GdB von 100 und die Merkzeichen „B“ und „G“ zuerkannt.
Autor:Kummer-Nummer aus Mitte |
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