Querungshilfe am Brunsbütteler Damm gefordert
"Bereits seit Jahren beobachte ich als ansässiger Geschäftsinhaber den Fußgängerverkehr am Brunsbütteler Damm und wundere mich, dass es hier bisher nicht zu einem folgenschweren Unfall gekommen ist", sagt Nico Watzke, Inhaber des Shops am Brunsbütteler Damm. Zwar gelte dort Tempo 30, aber kaum ein Kraftfahrer beachte sie. "Warum kann hier keine Querungshilfe für Fußgänger etwa in Form eines Zebrastreifens eingerichtet werden?", fragt Watzke.
Mit Blick auf die Unfallstatistik 2009-2011 sagt Andreas Hübner, Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau, dass "es in diesem Zeitraum in dem Abschnitt keinen Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung gegeben hat". Dennoch habe der Bezirk auf Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an dieser Stelle eine Querungshilfe beantragt. Bereits beschlossen sei, auf der nördlichen Fahrbahn eine Gehweg-Vorstreckung zu bauen.
Ein Zebrastreifen kann an dieser Stelle allerdings auf den beiden Richtungsfahrbahnen nicht markiert werden. Hübner nennt dafür zwei Gründe: Die nördliche Richtungsfahrbahn ist dreispurig, auf der Südseite gibt es eine Busspur. "Beides verbietet nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege deren Anlage in diesem Bereich", erklärt Hübner. Das erfordere eine einspurige Fahrbahn, um ein Überholen zu verhindern. Wegen der Busspur könne man auf der südlichen Fahrbahn auch keine Gehwegvorstreckung bauen.
Watzkes Vorschlag, die derzeit im Finkenkruger Weg aufgestellten Dialog-Displays zur Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit an den Brunsbütteler Damm zu verlegen, will Hübner nun in die Liste für die möglichen temporären Standorte der Displays aufnehmen.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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