Gültiger Brandschutz fehlt: Bauaufsicht verbietet Freier Georgschule den Schulbetrieb
Wilhelmstadt. Das Bezirksamt hat der Freien Georgschule mit sofortiger Wirkung den Schulbetrieb untersagt. Die Schule an der Götelstraße 132 bekam keine Brandschutz-Abnahme.
Die Freie Georgschule muss seit Montag geschlossen bleiben. Die Bauaufsicht des Bezirksamtes hat der Schule die Nutzung für den Weiterbetrieb untersagt. Der Grund: Die Schule bekam den Brandschutz nicht abgenommen.
Eine Brandschutzprüferin, die der Schulträger beauftragt hatte, verweigerte die baurechtlich vorgeschriebene Abnahme, weil ihr der Träger keine Baugenehmigung vorlegen konnte. Sie informierte die Bauaufsicht. Die zog die Konsequenz und untersagte die Nutzung sofort. „Beim Brandschutz gibt es keine Kompromisse“, sagte Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU). Das Schulamt sei informiert und versuche nun kurzfristig Ersatzplätze zu finden. Für die 70 Grundschüler sei die Situation schwierig, was er bedauere, so der Stadtrat. „Aber der Schulträger wusste um das Risiko.“
Keine Schule im Gewerbegebiet
Wie berichtet streitet der Verein zur Förderung der Waldpädagogik Berlin-Spandau als Träger der Freien Georgschule seit Monaten mit dem Bezirksamt um den Standort an der Götelstraße. Aus Sicht des Bezirksamtes ist im dortigen Gewerbegebiet laut Planungsrecht keine Schule zulässig und die Rechtslage somit eindeutig. „Das Rechtsamt hat verlässlich geprüft. Ausnahmen gelten nur für Betriebsschulen oder Betriebskitas“, so der Baustadtrat. Dem Träger sei darum keine Baugenehmigung erteilt und damit auch die Nutzungsänderung für das ehemalige Firmengebäude der LAT im Gewerbegebiet untersagt worden. Der Verein suchte sich einen Rechtsbeistand und legte Widerspruch ein. Das Verfahren ist immer noch bei der in diesem Fall zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anhängig.
Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, hätte die Georgschule den Schulbetrieb eigentlich gar nicht aufnehmen dürfen, so Röding. Bis zum Abschluss des Verfahrens wollte das Bezirksamt die Nutzung jedoch zumindest dulden. Ohne gültigen Brandschutz aber geht das nun nicht mehr. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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