Seit Jahren steht in Friedenau ein großes Wohnhaus leer
Friedenau. Ein schönes Gebäude aus der Gründerzeit mitten im beschaulichen Friedenau. Das Ärgernis: Das Wohnhaus steht seit Jahren leer. Der neue Baustadtrat will es wieder „dem Wohnen zuführen“.
„Das ist ein großes Ärgernis für das Bezirksamt“, sagt Stadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne). Seit 15 Jahren ist das Haus an der Ecke Stubenrauch- und Odenwaldstraße unbewohnt. Die Verwaltung beißt sich an der Eigentümerin die Zähne aus. Kontakt gibt es so gut wie keinen, abgesehen von einem „unerfreulichen Telefonat“, wie Oltmann mitteilt.
Er werde alle verfügbaren Mittel einsetzen, um das Haus wieder bewohnbar zu machen, kündigt Oltmann an. Eine Instandsetzung sei notwendig. Die Bausubstanz des Gebäudes sei schlecht. Der Putz ist lose. Balkonteile fallen in den vermüllten und verwilderten Vorgarten. Für Passanten bestehe keine unmittelbare Gefahr, stellt dazu die Bauaufsicht fest; auch weil das Haus unzugänglich und Rattenbefall nicht aktenkundig sei.
Es geht aber nicht nur um den Erhalt der Bausubstanz. „Bezahlbarer Wohnraum ist knapp“, sagt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Grünen in der BVV, Annabelle Wolfsturm. „Es ist ein Wettlauf mit der Zeit.“ Die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung hätten sich als „zahnloser Tiger“ erwiesen. Jetzt müssten das neu gewählte Bezirksamt und die neue Stadtentwicklungssenatorin der Linken, Katrin Lompscher, handeln.
Wolfsturms Sorge ist berechtigt. Wegen des starken Zuzugs um 240 000 Menschen in den vergangenen sechs Jahren ist in Berlin nicht nur Wohnraum knapp geworden, er verteuert sich deshalb auch stark. Wie zuletzt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln gezeigt hat, sind in Berlin die Mieten seit 2010 um 26 Prozent gestiegen, nicht aber in demselben Maße Löhne und Gehälter.
Wegen des Leerstands hat das Bezirksamt inzwischen einen Bußgeldbescheid über 21 000 Euro erteilt. „Er wird derzeit vollstreckt“, so Stadtrat Jörn Oltmann. „Das Bezirksamt kann tätig werden“, sagt er mit Verweis auf das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und seine Ausführungsvorschriften im Land Berlin. Gegen ein im Herbst 2016 verhängtes Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro habe der Rechtsanwalt der Eigentümerin Widerspruch eingelegt.
Oltmann fordert eine weitere Verschärfung dieses Gesetzes sowie eine Ausweitung der Befugnisse der Wohnaufsicht. Für das Erzwingen einer Instandsetzung habe der Bezirk jedoch keine rechtliche Handhabe.
Dem widerspricht in Teilen der in der SPD-Fraktion für Wohnungsbaupolitik zuständige Bezirksverordnete Axel Seltz. Seltz meint, Paragraph 177 des Baugesetzbuches („Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot“) erlaube der öffentlichen Hand eine solche Anordnung. Allerdings, so hält er fest, müsse eine Gemeinde ohne Kooperation der Eigentümer die Instandsetzung vorfinanzieren. Seit 1998 gebe es für solche Fälle weder im Bezirk noch im Land Berlin Mittel.
Das könnte sich ändern: Im rot-grün-roten Koalitionsvertrag ist die Schaffung eines entsprechenden Finanzierungstopfs vorgesehen. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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