Kinderladen droht das Aus
Friedenau. Dem Kinderladen in der Sieglindenstraße droht nach 38 Jahren das Ende. Die neuen Eigentümer des Hauses haben die Einrichtung an die Luft gesetzt.
Im November kam die Kündigung. Findet der von einer Elterninitiative gegründete, gemeinnützige Verein, der sich aus Mitteln des Senats und Vereinsbeiträgen finanziert, bis zum Sommer keine andere Bleibe, stehen 17 Kinder aus 14 Familien auf der Straße. Drei Erzieher werden arbeitslos.
Zu weiteren Gesprächen, selbst über ein Kaufangebot, seien die neuen Vermieterinnen, ein Schwesternpaar, nicht mehr bereit gewesen, sagt Kindergartenleiterin Anja Schwenke. Dabei laufe eine solche Einrichtung immer. „Wir haben regelmäßige Einnahmen. Wir sind eine feste Institution. Wir sind so richtig Kiez.“ Auf der Suche nach einem neuen Standort mussten Anja Schwenke und ihr Team erleben, dass Vermieter entweder nicht an Kindereinrichtungen vermieten wollen oder die Räume schlichtweg zu teuer sind. Strenge gesetzliche Auflagen für Neueinrichtungen erschwerten zusätzlich die Suche. „Wir haben doch die Pflicht, Kitaplätze anzubieten“, so die Leiterin.
Der Friedenauer Kinderladen, hochqualifiziert und mit fünf Sternen evaluiert, ist kein Einzelfall. Der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden stellt seit Ende 2014 eine deutliche Verdrängung von Kinderläden in der Stadt fest. Viele mussten schon schließen.
Jugendstadtrat Oliver Schworck (SPD) zeigt sich über die Kündigung schockiert. Die Vermieterinnen handelten „verantwortungslos“. Soziale Einrichtungen sollten nicht wie x-beliebige Gewerbe behandelt werden. Eine dahingehende Änderung im Mietrecht sei aber nur auf Bundesebene möglich, so der Stadtrat. Für den Friedenauer Kinderladen in Not sucht nun das Bezirksamt einen Ersatzstandort. „Es könnte klappen“, deutet Oliver Schworck an. Das Jugendamt hat seine Unterstützung zugesichert.
Die Grünen in der BVV wollen „auf offiziellerer Ebene“ ein Vermittlungsgespräch mit den Eigentümerinnen suchen. Im Fall des Friedenauer Kinderladens hadern die Grünen mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz. „Der Kinderladen kann danach keine Erdgeschoss- oder Souterrainwohnung anmieten,“ sagte die Verordnete Annabelle Wolfsturm. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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