MUF kann weiter gebaut werden
Eilantrag zum Baustopp der Flüchtlingsunterkunft Osteweg zurückgewiesen
Am Osteweg 63 rollen seit Wochen schon die Bagger. Auf dem Grundstück sind die Bauarbeiten für eine Flüchtlingsunterkunft für 211 Menschen im Gange. Mit einer Klage sollte der Bau gestoppt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen.
Gegen den Bau der Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) am Osteweg hatte die Eigentümerin des benachbarten Grundstücks per Eilantrag eine Klage eingereicht. Auf diesem Grundstück betreibt sie die private Phorms-Schule mit Kindergarten, Grundschule und Gymnasium. In ihrer Klage hatte sich die Antragstellerin auf die ursprünglichen Pläne des Bezirks für dieses Grundstück berufen, nämlich hier einen Sport-, Schul- und Kitastandort entstehen zu lassen. Entsprechend ist die Fläche im Bebauungsplan auch für den Zweck „Kita, Schule, Spielplatz“ festgesetzt. Die Antragstellerin machte geltend, das Vorhaben verletze zum einen ihre Interessen als Denkmaleigentümerin und zum anderen würde gegen die Nachbarrechte verstoßen werden.
Am 23. Januar hatte sich die Kammer des Verwaltungsgerichts die Verhältnisse vor Ort angesehen und entschieden, dass die Flüchtlingsunterkunft wie geplant errichtet und betrieben werden kann. Es werde weder gegen den Denkmalschutz noch gegen das Nachbarrecht verstoßen. „Das Vorhaben erweise sich gegenüber der Antragstellerin vor allem unter Berücksichtigung des Abstandes von mehr als 50 Metern bis zur gemeinsamen Grundstücksgrenze nicht als rücksichtslos“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Ansicht, dass die Errichtung der modularen Flüchtlingsunterkunft aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen gar nicht mehr erforderlich sei, widerlegt Sascha Langenbach, Sprecher des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Immer noch kämen im Schnitt 600 Menschen im Monat nach Berlin. Die müssten untergebracht werden.
Derzeit gibt es im Bezirk zwei MUF: in der Leonorenstraße und in der Bäkestraße. Darüber hinaus bleiben die Containerstandorte am Ostpreußendamm und am Hohentwielsteig länger in Betrieb als geplant. Voraussichtlich sollen sie bis 2025 als Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stehen.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Ob die Privatschule davon Gebrauch machen wird, darüber wollte sie bis Redaktionsschluss keinen Kommentar abgeben.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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