Bauantrag negativ beschieden
Keine Punkthäuser im Innenhof an der Barther Straße

Für die Bebauung der Fläche an der Barther Straße, so wie sie bisher geplant ist, gibt es vom Bezirk keine Genehmigung. | Foto:  Bernd Wähner
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Für das geplante Bauvorhaben der Howoge an der Barther Straße 17- 19 gibt es vom Bezirksamt keine Genehmigung.

Sie wurde von seiner Abteilung versagt, erfuhr die Berliner Woche exklusiv von Stadtentwicklungsstadtrat Kevin Hönicke (SPD). Die Wohnungsbaugesellschaft Howoge plant im Blockinnenbereich an der Barther Straße drei Punkthäuser. Diese sollen jeweils acht Geschosse haben. In jedem der Gebäude sollen 60 Wohnungen, entstehen. Auch eine Kita sowie eine Gemeinschaftseinrichtung für den Kiez sind geplant.

Entstehen soll alles auf einer Wiese. „Wir haben die Baumasse von Anfang an kritisch gesehen“, erklärt Stadtrat Hönicke (SPD). Deshalb beschied das Bezirksamt bereits die entsprechende Bauvoranfrage negativ. Die Howoge, die vom Senat den Auftrag hat, viele bezahlbare neue Wohnungen zu bauen, legte Widerspruch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein. Von dort gab es daraufhin einen positiven Vorbescheid. So konnte sie weiter planen und einen Bauantrag stellen.

Die Bebauung an der Barther Straße ist bereits seit 2017 im Gespräch ist. Unter anderem fand ein Bürgerdialog statt. In dessen Ergebnis ging die Howoge von ursprünglich 237 Wohnungen bereits auf 180 herunter. Aber auch damit sind die Anwohner nicht einverstanden. Das sei immer noch zu viel Baumasse für dieses Gebiet, kritisieren sie. Aber ein weiterer Bürgerdialog fand nicht mehr statt. Die Anwohner befürchten, dass mit der geplanten immensen Verdichtung des Innenhofs ihr Lebensraum an Qualität verliert.

„Es gab viel Protest der Anwohnenden und dieser hält bis heute an“, berichtet Kevin Hönicke. „Nun haben wir den Bauantrag versagt und negativ versehen. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das beantragte Vorhaben keine Fortentwicklung der Umgebungsbebauung im Sinne des §34 des Baugesetzbuches ist. Weder Hinsichtlich des Nutzungsmaßes, der Bauweise und der Grundstücksfläche kann ein Einfügen begründet oder hergeleitet werden.“ Das Vorhaben, so wie von der Howoge beantragt, rufe bodenrechtliche Spannung hervor, welche nur über ein Bebauungsplan geklärt werden könnten, so der Stadtrat. „Auch widerspricht es der Haltung von uns im Umgang mit Innenhöfen.“ Sollte die Senatsverwaltung entgegen der Entscheidung des Bezirksamts das Bauvorhaben genehmigen, würde das Folgen für andere Innenhöfe haben, befürchtet Hönicke. „Ich hoffe, dass sich dem auch die Senatsverwaltung bewusst ist. Ich bitte die Howoge zurück an den Planungstisch, um über das Vorhaben zu sprechen.“

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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