Denkmalbehörde untersagt Asphaltierung vor dem Schloss
Das musste Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mitteilen. Das Bezirksamt legt auf der Dietzgenstraße ab Blankenburger Straße in Richtung Norden nach und nach einen Radweg an. In diesem Zusammenhang sollte gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass auch der 160 Meter lange Bereich der Dietzgenstraße zwischen Schlosspark und Hermann-Hesse-Straße für den Radverkehr entsprechend ausgebaut wird. Das beschloss die BVV vor einem Jahr.
Ein großer Teil der Radfahrer, die den neuen Radweg auf der Dietzgenstraße nutzt, kommt nämlich aus dem Schlosspark. Das kleine Stück der Dietzgenstraße vom Park bis zur Hermann-Hesse-Straße ist allerdings mit Kopfsteinpflaster befestigt. Viele Radfahrer weichen deshalb regelwidrig auf den Gehweg aus. Die Verordneten regten an, diesen kleinen Abschnitt mit einem glatten Straßenbelag zu versehen.
Dieser Vorschlag lässt sich aber nicht umsetzen. So fehlt es an den Mitteln für die Finanzierung. Der Radweg müsste aus dem Radverkehrsinfrastrukturprogramm des Senats bezahlt werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass der Radweg weiter durch den Schlosspark geführt werden müsste, erklärt Kirchner. Doch dort ist das Radfahren verboten.
Aber auch die Denkmalschutzbehörde hat gewichtige Argumente gegen eine Asphaltierung. Das betreffende Teilstück der Dietzgenstraße ist eines der letzten Zeugnisse des alten Dorfes Niederschönhausen und eine der beiden seit Jahrhunderten überlieferten Verbindungen zum ehemaligen Gutshof, dem späteren Schlossareal. Das Kopfsteinpflaster ist in Berlin selten geworden. Wenn auf dieses ein Belag aufgebracht werden würde, ginge der dörfliche Charakter dieses Straßenabschnitts verloren.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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