Live-Übertragungen sind jetzt Bestandteil der Geschäftsordnung
Wie berichtet, wurde in dieser Legislaturperiode immer wieder über die Beteiligung von Bürgern an der Reinickendorfer Kommunalpolitik angesichts neuer Techniken nachgedacht. Dabei ging es auch um die Live-Übertragung der BVV im Internet. Denn die Zahl der Zuhörer bei BVV-Sitzungen schwankt erheblich. Manchmal ist das Publikum überschaubar, sind viele Reinickendorfer von Entscheidungen betroffen, kann es bei den Plätzen aber schon mal knapp werden.
Zusätzlich zur grundsätzlichen Übertragung wurden auch Datenschutzaspekte in die Geschäftsordnung aufgenommen. So ist festgelegt, dass der Bildausschnitt sowohl den Zuschauerbereich als auch den Bereich, wo sich Mitarbeiter des Bezirksamts befinden, ausschließt. Für die Tonaufzeichnung wird das Signal der Mikrofonanlage BVV verwendet. Widerspricht ein Teilnehmer der Übertragung seiner Beiträge, wird diese für die entsprechende Zeit unterbrochen. Über die genaue technische Umsetzung der Übertragung wird im kommenden Jahr entschieden.
Interessant dürfte eine weitere Festlegung der Geschäftsordnung der BVV sein. Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden auf Tonträger aufgenommen. Soweit es sich um öffentliche Sitzungen handelt, können diese auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Das heißt, wer sich für ein bestimmtes kommunalpolitisches Thema interessiert, kann die entsprechenden Aufnahmen auch später hören.
Kaum Änderungen gibt es bei Ton- und Filmübertragungen durch Dritte, zum Beispiel für Verwendungen in Presse oder Fernsehen. Sie müssen nach wie vor vom Vorsteher der BVV genehmigt werden. Einzelne Fraktionen oder mindestens ein Fünftel der Bezirksverordneten können zudem über solche Aufnahmen abstimmen lassen.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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